Beschreibung Blindengeld

Blindengeld und Blindenhilfe

Blinde Erwachsene unter 60 Jahren erhalten in NRW ein Blindengeld in Höhe von monatlich 806,40 €, Kinder und Jugendliche in Höhe von 403,89 €. Diese Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Blinde Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, erhalten Blindengeld in Höhe von 473,-- €. Wenn Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten, erhalten diese Personen den Differenzbetrag von 333,40 € als ergänzende Blindenhilfe nach dem SGB XII.
Als blind gelten Personen, deren besseres Auge eine Sehschärfe von nicht mehr als 2 Prozent oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist. Beim erstmaligen Antrag ist eine augenärztliche Bescheinigung erforderlich, es sei denn, im Schwerbehindertenausweis ist bereits das Merkzeichen „BL“ eingetragen.
Blindengeld und Blindenhilfe werden nur auf Antrag gewährt. Zuständig ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Der Antrag kann sowohl beim LVR als auch bei der Gemeinde- oder Kreisverwaltung eingereicht werden. Personen ab 60 Jahre, die zusätzlich zum Blindengeld Blindenhilfe beziehen möchten, können sich wegen der Antragstellung und Fragen zur Einkommens- und Vermögensprüfung auch an das örtliche Sozialamt wenden. Zur Antragsstellung wird der Sozialhilfegrundantrag verwendet.

Gehörlose Menschen

Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit erhalten eine Hilfe von 77,-- € monatlich. Für den Antrag benötigen sie eine HNO-ärztliche Bescheinigung.
Die Hilfe für gehörlose Menschen wird nur auf Antrag gewährt. Zuständig ist der Landschaftsverband Westfalen Lippe. Der Antrag kann beim LWL, 48133 Münster, und bei der Gemeinde- oder Kreisverwaltung eingereicht werden. Maßgebend für den Leistungsbeginn ist der Monat des Antragseingangs. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird die Leistung rückwirkend ab Antragseingang gewährt.

weitere wichtige Hinweise und Vordrucke erhalten Sie beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe

 

LWL- Hilfe für Gehörlose Gebärdenvideo
ein Gebärdenvideo des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe