Rat der Stadt Herford

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Der Rat ist das oberste Beschlussgremium der Hansestadt Herford. Er trifft alle wesentlichen Entscheidungen der Gemeindeverwaltung.

Dazu gehören etwa die Verabschiedung des Haushalts oder der Erlass von Satzungen. Satzungen sind vergleichbar mit Gesetzen und gelten auf kommunaler Ebene. Ein Beispiel ist die Hauptsatzung der Stadt. In ihr sind etwa die Art und Weise der Bürgerbeteiligung, die Aufgaben des Rates oder die Höhe der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder geregelt.
Der Bürgermeister führt die Beschlüsse des Rates aus und hat gleichzeitig den Vorsitz im Rat. Er lädt zu den Ratssitzungen ein und leitet die Sitzungen. Der Bürgermeister hat Stimmrecht im Rat.
Der Rat kann Regelungen über bestimmte Angelegenheiten auf Ausschüsse übertragen oder den Bürgermeister mit der Erledigung beauftragen. Die Sitzungen des Rates sind öffentlich. Jede Bürgerin|jeder Bürger kann als Zuhörer|in teilnehmen. Für bestimmte Angelegenheiten (zum Beispiel Personalentscheidungen) kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

Der Rat der Hansestadt Herford hat 45 Mitglieder. Die Ratsmitglieder werden je zur Hälfte in den Wahlbezirken direkt gewählt und aus den Reservelisten der Parteien nach dem Verhältnisanteil der Stimmen bestimmt.