Denkmalschutz und Denkmalpflege

Denkmalschutz

 
 

 

 

Seit 1980 gibt es in Nordrhein-Westfalen ein Denkmalschutzgesetz und damit sind der Denkmalschutz und die Denkmalpflege zu wichtigen Aufgaben der Städte und Gemeinden in unserem Bundesland geworden. Jede Stadt oder Gemeinde ist als Untere Denkmalbehörde zuständig für die Belange des Denkmalschutzes.
Dabei geht es nicht nur um einige bau- und kunsthistorisch besonders bedeutende Kirchen oder herrschaftliche Villen, sondern ganz allgemein um Zeugnisse unserer Geschichte und der Geschichte unserer über 1200 Jahre alten, ehemaligen Hansestadt Herford.

Zeugen der Geschichte und damit schützenswertes Kulturgut sind zum Beispiel auch gewachsene Stadtbereiche oder geplante Siedlungen, aber auch kleinere Wohn-, Wirtschafts- und Geschäftsgebäude unterschiedlicher Zeitstellungen, Friedhöfe und Grünanlagen sowie Gedenksteine, Mahnmale, historische Grenzsteine oder Fabrikanlagen.

Weitere Informationen zum Denkmalschutz und zur Denkmalpflege erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege.

Digitale Denkmalliste der Hansestadt Herford
© Stadtbibliothek Hansestadt Herford 
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