Lärm

Die Auswirkungen von Lärm und Luftschadstoffen sind in vielen Städten – so auch in Herford – zu einem Umweltproblem geworden.

In den meisten deutschen Städten und Ballungsräumen sind heute die Lärmwerte so hoch, dass die Betroffenen über erhebliche Belästigungen klagen.

Einen Überblick über die Entwicklung von Belästigungen durch unterschiedliche Lärmquellen wie Straßenverkehr, Flugzeuge, Gewerbe, Baustellen oder Freizeitanlagen im Wohnumfeld liefert die seit 2002 kontinuierlich laufende Online-Lärmumfrage des Umweltbundesamtes. Informationen zur Lärmbelästigung finden Sie unter: www.umweltbundesamt.de. 

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Besonders der Verkehrslärm wird als belästigend eingeschätzt. Der Straßenverkehrslärm ist unter den Lärmquellen der größte Stressverursacher. Rund 70 Prozent der deutschen Bevölkerung empfindet Straßenlärm als besonders störend. Aber auch andere Lärmquellen der Umgebung , zum Beispiel Industrieanlagen, können die Lebensqualität stark beeinträchtigen. Da dieses Problem inzwischen über viele Staatengrenzen verbreitet ist, hat die Europäische Union eine Richtlinie zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm erlassen, die in deutsches Recht umgesetzt wurde:
  • Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm,
  • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005, - Vierunddreissigste Verordnung zur Durchführung des BundesImmisssionsschutzgesetzes - Verordnung über die Lärmkartierung - 34. und Esimmisonsschutzverordnung vom 6. März 2006.


Auf den gesetzlichen Grundlagen gilt ein verbindlicher Zeitplan mit zwei Schritten:

  • 1. Erfassung und Bewertung des Umgebungslärms in Lärmkarten
  • 2. Soweit die in den Lärmkarten dargestellten Belastungen nicht nur vereinzelt gewisse Grenzwerte überschreiten („Auslösewerte“ genannt), muss ein Lärmaktionsplan aufgestellt werden. Dies ist in Herford der Fall.

Lärm kann gesundheitsschädlich sein!

Wer über einen längeren Zeitraum tagsüber Lärm von mehr als 65 dB(A) und nachts von mehr als 55 dB(A) ausgesetzt ist, der hat ein erhöhtes Risiko, Bluthochdruck und infolgedessen eine Herz-Kreislauf-Erkrankung zu entwickeln.  Gehörschäden stellen sich ab einer Dauerbeschallung von über 85 dB(A) ein.

Jede und Jeder kann einen Beitrag zur Lärmminderung leisten:

Wärme- und Schalldämmung schafft Wohnruhe -www.umweltamt.de und www.bau-web.de

Lärmarme Reifen reduzieren Rollgeräusche „Leiser Reifen“ mit dem Gütesiegel Blauer Engel www.umweltbundesamt.de und www.blauer-engel.de 

Lärmarme Fahrweise mindert Geräusche www.neues-fahren.de und www.dvw-ev.de

 

 

Lärmaktionspläne 2023

Aktuelle Umsetzung der Lärmminderungsplanung 2023 (Straßenverkehrslärm)

Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 für Straße, Schiene und Gewerbe liegen vor. Gegenüber der Lärmkartierung 2017 haben sich die Berechnungsvorschriften geändert. So wurden die bis 2018 geltenden vorläufigen Berechnungsmethoden durch europaweit einheitliche Methoden ersetzt. Aus diesem Grund ist eine direkte Vergleichbarkeit mit den vorherigen Ergebnissen nicht möglich.

In der Lärmkartierung werden sogenannte Lärmindizes als 24h-Lärmindex LDEN (Day-Evening-Night) und als Nacht-Lärmindex LNight berechnet. Die berechneten Pegel werden Pegelbändern in 5 dB(A) Intervallen zugeordnet. Die Darstellung in den Lärmkarten erfolgt ab LDEN 55 und LNight 50 dB(A).

Die Lärmkarten zum Straßenverkehr und Gewerbe sind auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (Lärmkarten NRW) und die Lärmkarten zum Schienenverkehrslärm im Geoportal des EBA einsehbar.

Auf Basis der Ergebnisse der Lärmkartierung wird der Lärmaktionsplan der 3. Runde fortgeschrieben (V/0077/2021), sodass der Lärmaktionsplan der 4. Runde neben einer Analyse der Lärmbelastungssituation auch eine Aktualisierung der Maßnahmenbereiche und Maßnahmenplanung enthalten wird. Auch eine Bilanz zu den umgesetzten Maßnahmen ist vorgesehen.

Die Lärmaktionspläne sind nach EU-Umgebungslärmrichtlinie bis zum 18. Juli 2024 fertigzustellen.

Information und Beteiligung der Öffentlichkeit

Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die Öffentlichkeit aktiv in das Verfahren der Lärmaktionsplanung einzubinden. Für den Lärmaktionsplan der 4. Runde ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, voraussichtlich im 3. Quartal 2023 vorgesehen. Danach sind weitere Öffentlichkeitsbeteiligungen geplant. Über den zeitlichen Ablauf wird rechtzeitig in der Presse und in den Sozialen Medien informiert.  

Die Anregungen aus der Öffentlichkeit werden in der weiteren Bearbeitung des Lärmaktionsplans ausgewertet, bewertet und vielleicht übernommen.

Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist Bestandteil des Lärmaktionsplans.

Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung und Fertigstellung eines Entwurfs, wird der Lärmaktionsplan zur Beschlussfassung in die politische Beratung gebracht.

Weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung


Allgemeine Informationen zum Thema Lärm

Lärmaktionsplan 2023 (Schienenverkehr)

Lärmaktionsplan 2023

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) überarbeitet seinen Lärmaktionsplan. Entsprechend der Umgebungslärmrichtlinie geht die Lärmaktionsplanung in der vierten Runde. Dazu startet das Eisenbahn-Bundesamt am 13. März 2023 die Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt am 13. März und endet am 24. April 2023. In diesen sechs Wochen können sich Teilnehmende zu ihrer persönlichen Belastungssituation, zum Beispiel zu Hause oder am Arbeitsplatz, äußern sowie ihre Einschätzung zu Lärmschutzmaßnahmen abgeben. Für die Beteiligung steht ein Fragebogen auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de  zur Verfügung, den die Bürgerinnen und Bürger ausfüllen können. Eine Registrierung ist nicht notwendig.

Nach Abschluss und Auswertung der ersten Phase wird der Entwurf zum Lärmaktionsplan veröffentlicht. Im Anschluss erfolgt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Dann können Teilnehmende eine Rückmeldung zum Prozess der Lärmaktionsplanung sowie zur Öffentlichkeitsbeteiligung geben.

2. Phase Öffentlichkeitsbeteiligung

am 20.11.2023 ist die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes angelaufen. Das EBA hat den Lärmaktionsplan an Schienenwegen des Bundes dazu zunächst als Entwurf veröffentlicht. Bis zum 02.01.2024 besteht nun die Gelegenheit, dem EBA eine Rückmeldung zum Entwurf sowie zu dem Beteiligungsverfahren zu geben. Hierzu hat das EBA erneut eine Beteiligungsmöglichkeit auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.

Nach der Angabe des EBA haben über 11.000 Bürgerinnen und Bürger an der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung teilgenommen.

Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Belastungsanalyse des EBA sind im Entwurf des Lärmaktionsplanes nachzulesen. Er kann auf der Internetseite unter www.eba.bund.de/lap oder auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de heruntergeladen werden.

Auf der Internetseite:
www.laermaktionsplanung-schiene.de informiert das EBA ausführlich über die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung.
Weiteres Informationsmaterial zum Thema Lärm an Schienen gibt es unter http://www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich