Werbe- und Gestaltungssatzung Altstadt und Neustadt

Das Ziel der Werbe- und Gestaltungssatzung ist es, das historische Stadtbild in der Alt- und Neustadt mit seiner architektonischen Vielfalt zu bewahren und qualitativ zu verbessern. Zudem soll die behutsame Weiterentwicklung durch das Einfügen neuer Baumaßnahmen in die vorhandene Umgebung gestalterisch verbessert werden.

Die Gestaltungssatzung enthält Festsetzungen zur Gestaltung von Dächern, der Fassadengliederung und Fenster als auch zu Markisen und Vordächern. Die Werbesatzung beinhaltet Festsetzungen zur Lage, Größe, Form und Konstruktion von Werbeanlagen und Warenautomaten. In den Begründungen werden die einzelnen Festsetzungen fachlich erläutert und mit Fotos oder Darstellungen veranschaulicht.

    

     

Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich "Altstadt/Neustadt" umfasst ca. 9 Hektar rund um die Fußgängerzone in der östlichen Innenstadt. Die Geltungsbereiche der Werbesatzung und der Gestaltungssatzung sind identisch.

Der Bereich ist durch unterschiedliche Architektur und viele Baudenkmäler entlang der Fußgängerzone geprägt, welche für das Stadtbild der Herforder Innenstadt identitätsstiftend sind. Durch die Unterschutzstellung der Alt- und Neustadt besteht die Verpflichtung sowohl den Bestand zu schützen, zu pflegen und zu erhalten als auch Möglichkeiten von rücksichtsvollen neuen Baumaßnahmen, die sich in das Stadtbild einfügen, zu schaffen. Ferner ist eine rücksichtsvolle Gestaltung und Einfügung von Werbeanlagen in die Fassadengliederung von hoher Bedeutung für das Stadtbild.