Friedhöfe

Die Ehrung der Verstorbenen gehört zu den ältesten kul­turhistorischen Überlieferungen aus vorchristlicher und christli­cher Zeit. Bestandteil des Um­gangs mit dem Leben und dem Tod ist, diese Verehrung nach au­ßen in Form von Grabstätten zu zeigen.

Die Hansestadt Herford betreibt ins­gesamt sieben Friedhöfe.
Die Friedhöfe befinden sich in den Stadtbezirken Herford Stadt (zwei), Diebrock, Eickum, Elver­dissen, Laar und Stedefreund.

Folgende Grabarten werden angeboten:

Wahlgräber

Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erd- und Urnenbeisetzungen, die auf Wunsch schon vor Eintritt eines Todesfalles für eine Benutzungsdauer von 25 Jahren verliehen und deren Lage mit dem Erwerber bestimmt wird. Über den Erwerb des Nutzungsrechts wird eine Urkunde ausgestellt. Die Grabstellenanzahl ist frei wählbar.

Sondergräber

Denkmalgeschützte Grabstätten für Erd- und Urnenbeisetzungen mit Pflege durch die Stadt oder denkmalgeschützte Grabstätten mit Patenschaftsregelung. Ansonsten wie die Wahlgrabstätten.

Reihengräber

Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erd- und Urnenbeisetzungen, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfalle für die Dauer der Ruhezeit der zu Bestattenden abgegeben werden. In einer Reihengrabstätte darf nur ein Sarg bzw. eine Urne beigesetzt werden. Nach Ablauf von 25 Jahren ist eine Verlängerung der Reihengrabstätte nicht möglich.

Rasenreihengräber mit Grabplatte

Pflegegräber mit Grabplatten sind Rasenreihengrabstätten für Erd- und Urnenbeisetzungen mit Unterhaltung durch die Hansestadt Herford. Jedes Grab wird von der Friedhofsverwaltung mit einer einheitlichen Grabplatte (Name, Geburts- u. Sterbedatum) versehen.

Pflegereihengräber

Pflegereihengrabstätten werden als Grabstätten für Erd- und Urnenbestattungen angeboten. Jede Grabstätte wird von der Hansestadt Herford mit Rasen oder Bodendeckerbepflanzung begrünt und über die Dauer der Ruhezeit von 25 Jahren gepflegt. Über die Begrünung mit Rasen oder Bodendecker entscheidet die Friedhofsverwaltung. Die gärtnerische Ausgestaltung sowie das Aufbringen von Grabschmuck ist nicht gestattet. Ein Kissenstein kann, nach Beantragung bei der Friedhofsverwaltung, durch die Angehörigen aufgestellt werden.

Staudenpflegegrabstätten für Urnenbestattung

Staudengräber für bis zu zwei Urnen pro Grablager, die durch die Stadt während der Ruhezeit gepflegt werden incl. einheitlicher Grabplatte.

Anonyme Reihengräber

Das anonyme Gräberfeld für Erd- und Urnenbeisetzungen ist mit Rasen eingesät. Das Aufstellen von Gedenkzeichen und Niederlegen von Grabschmuck ist auf einem dafür vorgesehenen Platz mit Gedenkstein gestattet. Die Teilnahme an der Beisetzung ist nicht möglich.

Urnenkammern in Urnenstelen

In Urnenkammern der Stelen können zwei Urnen oder drei Aschekapseln beigesetzt werden. Jede Kammer hat eine Grabplatte, die von der Hansestadt Herford mit Vorund Nachnamen, Geburts- und Sterbedatum versehen wird. Auf Wunsch kann eine solche Kammer schon vor Eintritt eines Todesfalles für eine Benutzungsdauer von 25 Jahren verliehen werden.

Aschestreufeld

Im Aschestreufeld wird die Asche durch Verstreuung in einer flachen Pflanzfläche beigesetzt. Die Teilnahme an der Verstreuung ist nicht möglich.

Aschegrabfeld (Begräbniswald)

Das Aschegrabfeld ist ein innerhalb des Friedhofes gelegenes Waldstück, in dem die Beisetzung der Asche ohne Urne oder in einer sich im Boden selbst auflösenden Urne erfolgt. Das Grabfeld wird als Wald durch die Hansestadt Herford unterhalten. An der Stelle der Aschebeisetzung ist ein Findling oder eine Grabplatte möglich.
Hinweis: Die Verstreuung oder Beisetzung der Asche ohne Urne ist nur zulässig, wenn der/die Verstorbene dies durch Verfügung von Todes wegen bestimmt hat. Die Originalverfügung ist der Friedhofsverwaltung vor der Verstreuung der Asche vorzulegen.

Tot- und Fehlgeburtengrabfeld

Die Grabstätten für Tot- und Fehlgeburten werden ohne Berechnung von Gebühren abgegeben. Das Grabfeld ist ausgestattet mit einem Sitzplatz. Am Grabmal kann Blumen- und Grabschmuck niedergelegt werden. Eine individuelle Grabgestaltung ist jedoch nicht möglich, diese kann auf dem Kinderreihengrabfeld, wo Kinder bis drei Jahre bestattet werden, erfolgen.