Altlasten

 

Der sorglose, nahezu leichtfertige Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen und Abfällen während der letzten Jahrzehnte hat dazu geführt, dass heute viele Flächen und Grundstücke so stark belastet sind, dass eine gefahrlose Nutzung als Wohn-, Freizeit oder Gewerbefläche nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist.

Diese Probleme haben zur Erlassung des Bundes-Bodenschutz-Gesetzes (BBodSchG) und des Landes-Bodenschutz-Gesetzes (LbodSchG) geführt, mit deren Inkrafttreten auch die Unteren Bodenschutzbehörden bei Kreisen und kreisfreien Städten eingerichtet wurden.

Die Aufgaben der Unteren Bodenschutzbehörde werden in Herford durch das Umweltamt des Kreises wahrgenommen. Neben dem allgemeinen Bodenschutz steht die Bearbeitung der Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen im Vordergrund.