Antrag auf einen Mietzuschuss zur Geschäftseröffnung in der Herforder Innenstadt

Fördergegenstand

  • Neueröffnungen, Neuansiedlungen und Geschäftsverlagerungen des Einzelhandels, der Gastronomie, des Handwerks mit Verkauf, von Dienstleistungen sowie Geschäftsstellen freier Berufe und Vereine im Innenstadtbereich

  • Monatlicher Mietzuschuss von bis 80% der Kaltmiete für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren

Förderbedingungen

  • Das anzumietende Objekt liegt in definierter Lage des zentralen Versorgungsbereichs der Herforder Innenstadt

  • Die maximal förderfähige Ladenfläche beträgt 300 m² - bei größeren Ladenflächen erfolgt eine anteilige Förderung

  • Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn die Bonitätsprüfung ein positives Ergebnis ergeben hat

  • Etwaige Genehmigungen zum Betrieb des Ladenlokals müssen vorliegen

  • Im Einzelfall kann die Wahrnehmung einer Gründungsberatung auferlegt werden - die Kosten werden übernommen

  • Ladenlokale, die im Rahmen des "Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Ortszentren" angemietet wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen

Vorgehensweise

  • Ein Gremium aus Mitarbeitenden der Wirtschaftsförderung und externen Expert*innen entscheidet über die Förderfähigkeit und Förderhöhe der eingereichten Geschäftsideen

  • Förderanträge können fortlaufend eingereicht werden

  • Das Citymanagement unterstützt bei der Vermittlung eines geeigneten Ladenlokals

  • Innovative Geschäftsideen werden bevorzugt gefördert


Daten zum Antragstellenden

Kontaktperson


Angaben zur Geschäftsidee


-      ich die oben genannten Bedingungen zur Förderung gelesen habe und diese akzeptiere.

-      meine Angaben im Antrag vollständig und richtig sind.

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