Extremwetter

Unwettervorsorge

Unwettervorsorge BBKUnwetter werden in der Regel einige Tage vorher angekündigt. Bei einer Unwetterwarnung sollten Sie mögliche Vorsichtsmaßnahmen treffen, um gut auf das Unwetter vorbereitet zu sein.

Grafik und Informationsquelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

 

 

Was tun bei einem Unwetter?

Unwetter BBKDas Wichtigste bei einem Unwetter: Zuhause bleiben und nur in Notfällen die Wohnung verlassen. Für den Fall, dass Sie sich während eines Unwetters nicht zuhause befinden,
hat das BBK verschiedene Tipps zusammengestellt.

Grafik und Informationsquelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) 


 
 

Verhalten nach einem Unwetter

Nach Unwetter BBKNicht nur die Unwettervorsorge und das Verhalten während eines Unwetters zählt. Auch die Unwetternachsorge ist wichtig.

Grafik und Informationsquelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
 

 

 


 

Überschwemmungsgebiete - Hochwasser

Überschwemmungsgebiete|Hochwasserkarten

Hochwasser

Hochwasser führte in den letzten Jahrzehnten in Deutschland zu enormen Schäden. Der Gesetzgeber hat auf die Häufung der Schadensereignisse reagiert. Der Bund hat die Länder verpflichtet, weitere Überschwemmungsgebiete auszuweisen (Wasserhaushaltsgesetz des Bundes vom 31. Juli 2009). Diese Ausweisung ist eine Vorsorgemaßnahme, die das Bewusstsein für Hochwassergefahren wecken soll, sowohl bei der Bürgerschaft, also auch bei den verantwortlichen Kommunen.

Die Hansestadt Herford erlebte das letzte Hochwasser im Februar 1946. Innerhalb von 24 Stunden fielen 130 Liter Wasser auf den Quadratmeter, ein Fünftel der jährlichen Regenmenge.

Entlang der Werre und der Aa bestehen seit langem gesetzliche Überschwemmungsgebiete. Für die Nebengewässer Putchenmühlenbach, Uhlenbach, Ellersieker Bach und Steinsieksbach wurden am 07.05.2014 erstmalig Überschwemmungsgebiete festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte durch die Bezirksregierung Detmold. Für alle festgesetzten Gebiete gelten die dazugehörigen Verordnungen und die Regelungen und Restriktionen aus § 78 Wasserhaushaltsgesetz .

Hochwasserkarten/
Starkregenkarten

Durch die Bezirksregierung Detmold wurden Hochwassergefahren- und Hochwasserisikokarten erstellt. Die Überflutungsflächen und –tiefen wurden durch eine hydraulische Modellierung auf der Grundlage des digitalen Geländemodells des Landesvermessungsamtes ermittelt, welche eine mittlere Höhengenauigkeit von 0,5 m haben. Seit dem 25.10.2013 sind diese Karten unter www.flussgebiete.nrw einsehbar.
Um den Blattschnitt Ihres Gewässers zu finden, klicken Sie in der Liste rechts neben der Übersicht auf das „+“ vor Teileinzugsgebiet (TEZG) Weser und wählen das Gewässer aus. Sie können nun entweder in die Übersicht hineinzoomen oder die gewünschten Karten direkt aus der Tabelle darunter auswählen. Durch Anklicken des PDF-Symbols in der Tabelle wird die ausgewählte Karte geöffnet und Sie können diese auf Ihrem Rechner speichern.

Starkregengefahrenkarten

In den letzten Jahren kam es immer wieder zu extremen Niederschlägen, sogennanten Starkregenereignissen. Diese Ereignisse treten auch in unserer Region auf. Die zeitweise massiven Regenfälle stauen sich auf den Straßen, oder treten sogar aus den Kanälen heraus und können nicht, wie üblich, über eine Oberflächenentwässerung abgeleitet werden.

Um die Einwohner/-innen, sowie ihre Häuser besser schützen zu können, hat die Hansestadt Herford eine computergestützte Überflutungssimulation durchgeführt. Ob Ihr Grundstück betroffen sein könnte, können Sie hier nachschauen.

Welche Grundstücke sind betroffen? Was können Grundstückseigentümer/-innen tun?
Solche Informationen können Sie sich von unserem Sachgebiet der Grundstücksentwässerung einholen.

VCard exportieren
Herr Frank Rogge
IAB Abwasser
Grundstücksentwässerung

Telefon: 05221 189 1430 
Telefax: 05221 189 1439 
Raum: 1.12 
E-Mail schreiben


Vermeidung von Hochwasserschäden

§ 5 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes beschreibt die allgemeine Sorgfaltspflicht.
Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen. Insbesondere die Nutzung von Grundstücken ist den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.

Die Hochwasserschutzfibel des Bundes informiert unter anderem über Risiken, eine hochwasserangepasste Bauweise und mögliche Schutzmaßnahmen. Auch die Hochwasserfibel des Landes NRW zur Bauvorsorge in hochwassergefährdeten Gebieten wird empfohlen.

In Überschwemmungsgebieten ist die Errichtung und die Erweiterung baulicher Anlagen untersagt und bedarf einer Ausnahmegenehmigung der unteren Wasserbehörde (Kreis Herford). Sprechen Sie mit Ihrem Architekten über das Thema Hochwasserschutz und beachten Sie das Merkblatt der Bezirksregierung Detmold über die Anfertigung von Antragsunterlagen nach § 78 WHG in Verbindung mit § 113 LWG NRW für Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten.

Sprechen Sie mit Ihren Fachhandwerkern und Energieversorgern über das Thema Hochwasserschutz, insbesondere bei geplanten Vorsorgemaßnahmen im Zusammenhang mit Heizöl- und elektrischen Anlagen, aber auch bei anderen baulichen Veränderungen im und am Haus.

Werre-Wehr1lz

Umgestaltung des Werre-Wehres am Berger Tor

Umgestaltung Werre-Wehr

Das Werre-Wehr am Berger Tor soll umgestaltet werden. Eine neue Uferanlage mit Stufen die zur Werre führen ist Teil des Konzeptes. Auch der Wassersport kommt nicht zu kurz und wird bei den Planungen berücksichtigt.
Der Rat der Hansestadt Herford hat im Dezember 2018 beschlossen, die Planungen für den Rückbau und die Umgestaltung des Bergertor Wehres zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit entsprechend der Variante 3b des Büros IWA / Kortemeier & Brokmann fortzusetzen.
Hier die Planungskonzepte und Gestaltungsvorschläge.

 
Übersichtsplan_Variante3a
© Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten 

 

 

 

Perspektive Variante 3 a

 

 

 

 

Variante 3 b

 

 

 


Überprüfung Wehr am Bergertor

Ein Taucherteam hat am 20.02.2018 das Wehr am Bergertor untersucht. Der Zustand des Wehres samt Pfeiler, Dichtungen und Wehrklappe wurden unter die Lupe genommen. Die letzte Sicherheitsüberprüfung war 2005. Am Mittwoch und Donnerstag dieser Woche wird das Wehr abgesenkt. Dann folgt Teil 2 der Überprüfung. Diese umfangreiche Untersuchung soll neue Erkenntnisse zum Zustand des Wehrers bringen.

Im zweiten Schritt wurde das Wehr abgesenkt. Um die Mittagszeit herum boten sich an der Werre auf Höhe des Bergertores ganz neue Bilder. So wurde eine Sandbank freigespült, die Werre zieht in bewegtem aber ruhigem Fahrwasser vorbei. Die so genannten "Fischbauchklappen" werden komplett heruntergefahren. Dieses Leerlaufen der Werre ermöglicht den Fachleuten eine Sicherheitsüberprüfung des Wehrs. Das Wehr ist aus dem Jahr 1972 und seitdem nicht saniert. Die letzte Sicherheitsuntersuchung fand im Jahr 2005 statt. Überprüft werden die Pfeiler, die Dichtungen und andere Bauteile. Zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie bis 2017 muss das Wehr umgebaut werden. Zwei Varianten liegen zur Entscheidung vor. Die Überprufung jetzt soll Hinweise geben, ob Eile geboten ist oder ob das Wehr noch eine Zeit durchhält.

Wehrabsenkung

Gutachten1lz

Starkregengefahrenkarten

In den letzten Jahren kam es immer wieder zu extremen Niederschlägen, sogennanten Starkregenereignissen. Diese Ereignisse treten auch in unserer Region auf. Die zeitweise massiven Regenfälle stauen sich auf den Straßen, oder treten sogar aus den Kanälen heraus und können nicht, wie üblich, über eine Oberflächenentwässerung abgeleitet werden.

Um die Einwohner/-innen, sowie ihre Häuser besser schützen zu können, hat die Hansestadt Herford eine computergestützte Überflutungssimulation durchgeführt. Ob Ihr Grundstück betroffen sein könnte, können Sie hier nachschauen.

Welche Grundstücke sind betroffen? Was können Grundstückseigentümer/-innen tun?
Solche Informationen können Sie sich von unserem Sachgebiet der Grundstücksentwässerung einholen.

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Herr Frank Rogge
IAB Abwasser
Grundstücksentwässerung

Telefon: 05221 189 1430 
Telefax: 05221 189 1439 
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"Wissen, was zu tun ist - gut gerüstet für den Krisenfall"
Informationen der Kreisverwaltung Herford zum Thema Hochwasser

Hochwasser können in sehr unterschiedlicher Form auftreten. Kleinere Hochwasser gibt es regelmäßig, beispielsweise zur Schneeschmelze nach dem Winter. Doch es gibt auch die sogenannten "Jahrhunderthochwasser", die bundesweit für Aufsehen sorgen und lange nicht in Vergessenheit geraten – wie zuletzt im Ahrtal. Doch in allen Fällen sollte man wissen, was zu tun ist.


Was vor dem Hochwasser zu tun ist:
Es ist wichtig, die aktuellen Wettermeldungen und Hochwasserwarnungen über die Warnapp NINA, den Rundfunk oder das Internet zu verfolgen. Informationen zu aktuellen Hochwasserständen gibt es zudem bei den Hochwasserzentralen der Länder.

Zudem sollte sich frühzeitig Gedanken über die Versorgung und Evakuierung Kranker, Hilfebedürftiger und Haustiere gemacht werden. Sandsäcke, Schalbretter, wasserfeste Sperrholzplatten und Silikon sollten zum Schutz besorgt werden. Bauen Sie Rückstauklappen im Keller und schauen Sie, dass gefährliche Stoffe oder Chemikalien nicht vom Wasser erreicht werden können. Bringen Sie wertvolle Möbel oder Geräte wie Computer etc. in die oberen, hochwassergeschützten Räume und räumen Sie die Kellerräume leer. Halten Sie ihr Notgepäck (Lebensmittel, Trinken, Dokumente, Medikamente) bereit.

Wie verhält man sich bei Hochwasser?

Im Haus
Halten Sie sich während des Hochwassers nicht im Keller auf, das ist lebensgefährlich.
Dichten Sie Fenster und Türen sowie Abflussöffnungen ab.
Schalten Sie elektrische Geräte und Heizungen in Räumen, die volllaufen können, ab. Schalten Sie den Strom gegebenenfalls komplett aus (Stromschlaggefahr)

Im Auto
Fahren Sie Ihr Auto rechtzeitig aus gefährdeten Garagen oder von Parkplätzen (Achtung: Tiefgaragen können bei Hochwassergefahr zu tödlichen Fallen werden)
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Wasser im Motorraum macht viel kaputt.
Lassen Sie Ihr Fahrzeug abschleppen, wenn es bis über die Räder im Wasser steht.

Sonstiges:
Fahren Sie wegen der Wellenbildung und der Gefahr von Unterwasserhindernissen nicht in überflutenden Gebieten mit Booten oder anderen Fahrzeugen unnötigerweise „spazieren“.
Betreten Sie keine Uferbereiche wegen der Gefahr von Unterspülungen oder Abbrüchen. Überflutete oder teilüberflutete Straßen dürfen nicht befahren werden.
Beachten Sie die Anweisungen und Absperrungen der Einsatzkräfte.

Schritte nach dem Weichen des Hochwassers:
Beginnen Sie mit den Abpumparbeiten im Haus erst, wenn Sie sicher sind, dass der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist. Zudem sollten im Rahmen einer Bestandsaufnahme alle Schäden für die Versicherung fotografiert werden. Trocknen Sie die Räume so schnell es geht, um Bauschäden oder Schimmel zu vermeiden. Nutzen Sie Heizgeräte für das Trocknen. Lassen Sie die Elektrik, Heizöltanks und in besonderen Fällen die Baustatik vom Fachleuten überprüfen und rufen Sie die Feuerwehr, wenn Schadstoffe wie Farben, Lacke, Pflanzenschutzmittel, Benzin, Öl und so weiter freigesetzt wurden.

Quelle: https://www.kreis-herford.de/UND-BEWEGEN/Alles-in-Sicherheit-und-Ordnung/Kampagne-Wissen-was-zu-tun-ist-gut-ger%C3%BCstet-f%C3%BCr-den-Krisenfall-/