Flächennutzungsplan (FNP)

 

Nach Vorgabe des Baugesetzbuches muss jede Gemeinde für ihr Gebiet einen Flächennutzungsplan aufstellen. 

zum Flächennutzungsplan der Hansestadt Herford
(Darstellung im Geoinformationssystem des Kreises Herford)

Der Flächennutzungsplan, auch "vorbereitender Bauleitplan" genannt, ist ein wesentliches Instrument der räumlichen Planung der Hansestadt Herford. Der FNP umfasst das gesamte Stadtgebiet und stellt die angestrebte Art der Bodennutzung für einen langfristigen Zeitraum in dar.

Fortschreibung des Zentren- und Nahversorgungskonzepts für die Hansestadt Herford 2023

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Grundlagen sind die voraussehbaren Bedürfnisse und die städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt.
Der Plan konzentriert sich auf die Grundzüge der Planung und lässt damit Raum für deren Konkretisierung auf den nachgeordneten Planungsebenen. Der FNP ist vorrangig eine behördenverbindliche Absichtserklärung für die künftige Stadtentwicklung und hat für die Bürgerinnen und Bürger zunächst keine direkte Rechtswirkung.
Die Hansestadt Herford hat die Pflicht, den FNP an die übergeordneten Ziele der Raumordnung anzupassen. Die Aufstellung oder Änderung des FNP muss immer durch die übergeordnete Bezirksplanungsbehörde bei der Bezirksregierung Detmold genehmigt werden.

Besondere Bedeutung hat der Flächennutzungsplan daher für die Ausweisung von Neubaugebieten. Durch die Ausweisung von bisher unbebauten Flächen im Außenbereich als Bauflächen im Flächennutzungsplan bringt die Gemeinde ihre Absicht zum Ausdruck, diese Bereiche in einem überschaubarem Zeitraum durch die Aufstellung von Bebauungsplänen, die Durchführung von Baulandumlegungen und den Bau der technischen Erschließung zu neuen Baugebieten zu entwickeln.
Der Flächennutzungsplan stellt ein Programm der Gemeinde dar, das für sie selbst und andere Behörden bindend ist. Für Privatpersonen können aus dem Flächennutzungsplan in der Regel jedoch keine Rechte oder Pflichten abgeleitet werden. Diese entstehen erst durch Bebauungspläne als so genannte "verbindliche Bauleitpläne".
Bebauungspläne müssen die Vorgaben des FNP berücksichtigen, das heißt sie sind aus dem FNP zu entwickeln. Bei der Aufstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplanes sind die übergeordneten Ziele der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung zu beachten