Lebensende

Die Gesetzliche Rente wird bis zum Lebensende gezahlt. Ob Sie sich ausreichend abgesichert haben oder wie Sie sich absichern können erfahren Sie in der Rentenversicherungsabteilung oder bei der Rentenberatung.

Menschen, die sich um ihre Angelegenheiten nicht selbstständig kümmern können, benötigen einen Vertreter. Hier finden Sie Informationen zu den Themen Betreuung, Patientenverfügung oder auch Vorsorgevollmacht.

Was es bei einem Sterbefall zu erledigen gilt, erfahren Sie hier ebenfalls.