Inklusion | Gemeinsames Lernen

Kinder mit Behinderungen haben in NRW ein Recht auf Unterricht an einer Regelschule. Das gemeinsame Lernen von behinderten und nichtbehinderten Kindern wird zur Normalität. Die so genannte Inklusion kennzeichnet eine humane Gesellschaft. Sie erkennt die Verschiedenheit an, sie nimmt sie an.

Kindern mit Behinderungen soll grundsätzlich immer ein Platz an einer allgemeinen Schule angeboten werden.

Gemeinsames Lernen findet in Herford an verschiedenen Regelschulen im Bereich der Primar- und Sekundarstufe I statt:

  • Grundschulen Landsberger Straße, Mindener Straße, Radewig, Obering, und Eickum
  • Königin-Mathilde-Gymnasium, Ernst-Barlach-Realschule, Otto-Hahn-Realschule und Gesamtschule Friedenstal

Die Lehrerinnen und Lehrer dort arbeiten eng zusammen mit Sozialpädagogen. Es werden individuelle Entwicklungspläne für die Schülerinnen und Schüler erarbeitet und der Unterricht gemeinsam geplant.

Gemeinsames Lernen ist ein Angebot. Eltern können für ihr Kind auch weiter die Förderschule wählen.

Für den Förderschwerpunkt Lernen steht dafür in Herford selbst die Albert-Schweitzer-Schule zur Verfügung.
Andere Förderschwerpunkte werden an Förderschulen im Kreisgebiet angeboten.