Arten der Pflege

Pflege durch Angehörige oder Bekannte

Oft sind Kinder oder auch engere Bekannte bereit, die Pflege zu Hause zu übernehmen. Das Leben mit Pflegebedürftigkeit ist aber für beide Seiten nicht immer einfach. Rat und Hilfe bei Ihrer Entscheidung finden Sie bei den Wohlfahrtsverbänden, den Pflegestützpunkten, den Pflegediensten, Ihrer Pflegekasse und bei Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin oder dem Sozialen Außendienst der Hansestadt Herford. Haben Sie sich für Pflege durch Angehörige entschieden, sind Sie verantwortlich für die Verwendung des Pflegegeldes. Sie müssen dann selbst dafür sorgen, dass Sie angemessen gepflegt werden.
Sogenannte Qualitätssicherungsbesuche von ambulanten Pflegediensten müssen Sie unaufgefordert halbjährlich (bei Pflegegrad 1 bis 3) bzw. vierteljährlich (bei Pflegegrad 4 und5) abrufen. Ansonsten kann Ihnen das Pflegegeld gekürzt oder entzogen werden. Oft lohnt sich für Pflegebedürftige eine Kombination von Geld- und Sachleistungen. Die pflegenden Angehörigen erhalten so Unterstützung und Entlastung durch professionelle Dienste.


Pflegeunterstützungsgeld

Wird ein Pflegebedürftiger zuhause von Angehörigen, Bekannten oder Freunden gepflegt, so gewähren gesetzliche und private Pflegekassen Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegelds errechnet sich aus dem jeweiligen Pflegegrad, der dem Versicherten zugewiesen ist.

Durch das Pflegezeitgesetz können nahe Angehörige kurzfristig unbezahlt bis zu zehn Tage von der Arbeit fernbleiben, um die Pflege ihres Angehörigen zu organisieren. In dieser Zeit sind sie finanziell durch das Pflegeunterstützungsgeld abgesichert. Dieser Anspruch gilt, sofern keine Entgeltfortzahlung aus tariflichen oder betrieblichen Regelungen gewährleistet ist.

Das Pflegeunterstützungsgeld soll pflegende Angehörige finanziell entlasten und die drängende Pflegeorganisation erleichtern.


Der gute Tipp

Es besteht die Möglichkeit, dass Ihr Hausarzt, ihre Hausärztin Ihnen Häusliche Krankenpflege von bis zu vier Wochen verordnet.

Dadurch wird ein Krankenhausaufenthalt für Sie verkürzt oder vermieden.

Die Kosten übernimmt in diesem Fall nach eingehender Prüfung die Krankenkasse.

Kurse für pflegende Angehörige

Das Leben mit Pflegebedürftigen kann für die Pflegenden körperlich, vor allem aber seelisch, anstrengend und belastend sein. Da hilft das Gespräch und der Austausch mit Menschen, die die gleichen Erfahrungen machen!

Anbieter für Pflegekurse:

Mathildenhospital:
Herr Thomas Herschel
Telefon: 05221 59374961
E-Mail: thomas.herschel@mathilden-hospital.deMathildenhospital
Webseite: Kurse

Klinikum Herford
Frau Nadine Gieselmann
Telefon 05221 9411447
E-Mail: pflegekurse@klinikum-herford.de

Frau Tanja Stallmeier
Telefon 05221 9411447
E-Mail: pflegekurse@klinikum-herford.de

Deutsches rotes Kreuz:

Frau Karin Alex
Telefon 05221 - 66 77 9
E-Mail: info@drk-herford.de

Ev. Diakoniestiftung Herford:

Alzheimer Angehörigen-Selbsthilfegruppe
Frau Mildner,
Telefon 05221 275495 oder 55167

Online Pflegekurse über die Krankenkassen


Der gute Tipp

Für Laienpflegekräfte gilt ab 01.07.2008 ein Anspruch auf eine Pflegezeit, d.h. sie können sich als Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 15 Arbeitskräften insgesamt bis zu 6 Monate von der Arbeit freistellen lassen. Sie beziehen zwar kein Gehalt, bleiben aber sozialversichert. Wird jemand im Angehörigenkreis plötzlich ein Pflegefall, können Sie als Beschäftigte unabhängig von der Pflegezeit kurzzeitig eine Freistellung von bis zu 10 Arbeitstagen beanspruchen.