Schwerbehindertenangelegenheiten

Hier finden Sie Informationen zu den Themen
  • Schwerbehinderung und Ausweis, Antragsverfahren: wir nehmen Ihren Antrag entgegen, helfen Ihnen beim Ausfüllen des Antrages und leiten ihn an den Kreis Herford (Versorgungsamt) weiter. Wir helfen Ihnen, Ihren Bescheid vom Versorgungsamt zu verstehen. Die Sachbearbeitung erfolg beim Kreis Herford und dort wird auch der Bescheid erstellt. Deshalb können Auskünfte zum Stand Ihres Antrages nur vom Kreis Herford beantwortet werden.
  • Hilfestellung beim Erstantrag, Änderungsantrag und Verlängerung
  • Nachteilsausgleiche: wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten auf, bei welchem GdB (Grad der Behinderung) und Merkzeichen Sie ggfs. eine Ermäßigung der KFZ-Steuer oder Freifahrten im ÖPNV in Anspruch nehmen können.
  • Hilfen für Blinde (nach dem Landesblindengeldgesetz), hochgradig Sehbehinderte und hörgeschädigte Menschen: wir nehmen Ihren Antrag entgegen, sind Ihnen beim Ausfüllen des Antrages behilflich und leiten ihn an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster weiter.
  • Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht und Ermäßigung des Rundfunkbeitrages aufgrund von Schwerbehinderung bei Vorliegen des Merkzeichens RF oder aus finanziellen Gründe: Wir sind Ihnen bei der Antragstellung behilflich und leiten Ihren Antrag an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln weiter.

StadtHF_Broschüre_Infos_Schwerbehindertenausweis_A5_20191205_WebpdfDer Schwerbehindertenausweis - Informationen leicht verständlich (Januar 2020)

Neu! Sie können für den Erstantrag oder der Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises auch online einen Termin buchen.

Termine Online<br>                                                 </br>                    zur Online-Termin-Reservierung