Winterdienst, Streu- und Räumungspflicht 

Wer, wo, wie und wann im Winter auf öffentlichen Flächen räumen und streuen muss, ist in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Herford verbindlich geregelt.

Darin steht auch, wie oft in den einzelnen Straßen im Stadtgebiet Schnee geräumt und gestreut wird. Das kann täglich sein, oder auch nur einmal wöchentlich.
 

Ihre Straße finden Sie hier in der Übersicht 
(Anlage zur Straßenreinigungsgebührensatzung  -  Straßenreinigungsgebührensatzung).

 

Häufige Fragen zum Winterdienst:

Muss ich den Gehweg vor meinem Grundstück räumen?

Ja. Die Streu- und Räumpflicht der Gehwege ist den Grundstückseigentümern übertragen worden.
Die Gehwege müssen in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freigehalten werden.
Bei Eis- und Schneeglätte müssen die Hauseigentümer die Fußgängerüberwege und die gefährlichen Stellen auf den Fahrbahnen bestreuen. Hier können sie abstumpfende oder auftauende Mittel einsetzen.

Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich vermieden werden soll; ihre Verwendung ist nur erlaubt in besonderen Ausnahmefällen (z. B. bei Eisregen) und an gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen, Rampen, Brücken, Gefäll- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.

Was umfasst der Winterdienst der Kommune (SWK)

Das Straßennetz einer Kommune ist in unterschiedlichen Kategorien eingeteilt. Es gibt Bundesstraßen, Landstraßen, Kreisstraßen und kommunale Straßen. Die Eigentümer dieser Straßen (Bund, Land, Kreis oder Stadt) werden Straßenbaulastträger genannt. Jeder dieser Straßenbaulastträger ist nicht nur für den Bau und die Unterhaltung der jeweiligen Straßen zuständig, sondern auch für die Verkehrssicherheit. Hierzu gehört auch der Winterdienst.

Jeder Straßenbaulastträger organisiert seinen Winterdienst eigenständig. Die Stadt Herford hat für die städtischen Straßen die Servicegesellschaft für Wirtschaft und Kommunen (SWK) mit der Durchführung des Winterdienstes beauftragt.

Er umfasst vorrangig das Schneeräumen auf Fahrbahnen und Gehwegen sowie das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und gefährlichen Stellen auf den Fahrbahnen bei Schnee und Eisglätte mit abstumpfenden oder auftauenden Mitteln.
Der Winterdienst ist von November bis April in Bereitschaft. Je nach Lage beginnt der städtische Streu- und Räumdienst um 4.00 Uhr.
Für den Winterdienst gibt es einen Räum- und Streuplan. Dort sind die zu sichernden Verkehrsflächen nach dem Grad der Dringlichkeit ihrer Sicherung aufgeführt.
Das Ausmaß des Winterdienstes orientiert sich nicht zwangsläufig an der Häufigkeit der Straßenreinigung. Die Einsatzpläne werden vornehmlich unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr erstellt. Vorrangig ist der Winterdienst in Straßen und Straßenabschnitten mit hoher Verkehrsbedeutung und an gefährlichen Stellen durchzuführen.

Warum schiebt der Räumdienst den Schnee der Straßenflächen auf Gehwege oder in Einfahrten?

Der Räumdienst erfolgt maschinell. Hierbei werden große Schneemengen bewegt.
Das Schneeschild schiebt die zu beseitigenden Schneemengen von der Hauptverkehrsfläche zu einer Seite der Straße. Hierbei können auch gerade von den Eigentümern freigeräumte Zufahrten oder Zugänge wieder blockiert werden.

Das lässt sich leider nicht vermeiden und führt dazu, dass dieser Bereich ggfs. Ein weiteres Mal von den Grundstückeigentümern freigeräumt werden muss. Der Fahrer des Fahrzeuges kann jedoch nicht jedes Mal anhalten und diese Arbeiten selber durchführen. Die Touren wären dann zeitlich nicht mehr zu schaffen und die Kosten des Winterdienstes würden für die Grundstückseigentümer unbezahlbar werden. Ein passgenaues Wegschieben des Schnees ist leider nicht möglich. Die Maschinen machen die grobe Vorarbeit, um eine große Verkehrsfläche frei zu räumen.

Warum erfolgt bei mir kein Winterdienst, obwohl ich dafür bezahle?

Der Räumdienst erfolgt nach einer festgelegten Priorität. Zuerst werden die verkehrswichtigen Straßen und Stellen geräumt. Bei anhaltendem Schneefall werden die verkehrswichtigen Stellen mehrmals befahren bevor nachrangigere Straßen befahren werden. Von dem Räumen der wichtigsten Straßen profitieren alle, auch die Anwohner von Nebenstraßen. Die Maßnahmen erfolgen im Rahmen der zu Verfügung stehenden personellen und maschinellen Ausstattung.

Bereits durch die Vorhaltung der technischen, materiellen und personellen Ressourcen entstehen Kosten in erheblichem Umfang, die in die Gebührenkalkulation einfließen. Auch wenn kein Schnee fällt, deshalb dann also kein Winterdienst stattfindet, müssen die Gebühren entrichtet werden. Die Gebührenpflicht bleibt also bestehen.


Verzeichnis Straßen Winterdienst

Die Zugehörigkeit der Straßen zu den verschiedenen Reinigungsklassen wird durch Kennzahlen ausgewiesen, die vor den in alphabetischer Reihenfolge auf­gelisteten Straßen aufgeführt sind.

Die Bedeutung jeder Kennzahl ist folgender Aufstellung zu entnehmen, wobei die 1. Ziffer der Kennzahl die Art der Straße bezeichnet und die 2. Ziffer die Reinigungshäufigkeit.

W 1: vorrangiger Winterdienst - Winterwartung wird durch die Stadt durchgeführt
W 2: nachrangiger Winterdienst - Winterwartung wird durch die Stadt durchgeführt

W 0 : Anlieger ist für die Winterwartung verantwortlich

16-3a Anlage zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung (PDF, 256 kB)ReadSpeaker



Warum muss ich trotz geparkter Fahrzeuge die Gebühr entrichten?

Geparkte Fahrzeuge können die Reinigung bzw. den Winterdienst der gesamten Straße oder auch von einzelnen Straßenabschnitten behindern. Selbst bei einer Vielzahl falsch abgestellter Fahrzeuge werden weite Teile der Straße soweit wie möglich gereinigt. Auch wenn der Winterdienst dann nicht erfolgen kann, bleibt die Gebührenpflicht bestehen. Eine Gebührenreduzierung ist hier nicht vorgesehen.



Warum kommt die Müllabfuhr nicht pünktlich oder gar nicht?

Die Müllabfuhr ist auf ausreichend breite befahrbare Straßen mit ausreichenden Wendemöglichkeiten angewiesen.
Die meisten Straßen sind durch den rechtzeitigen Winterdienst befahrbar. Kritisch werden die Verhältnisse durch kurz vorher eingetretenen starken Schneefall oder z. B. durch Blitzeis.
Darüber hinaus bereiten große Schneemengen, die im Straßenraum gelagert werden, Probleme. Die großen und schweren Fahrzeuge haben dann nicht genug Platz, um durchzukommen.
Auch parkende Fahrzeuge bereiten der Müllabfuhr Probleme.

Oft trennt das Müllfahrzeug vom Behälter ein hoher Schneewall am Straßenrand oder Bürgersteig. Besonders schwere Behälter lassen sich von den Mitarbeitern bei aller Mühe da oft nicht hindurchbewegen. Zum Teil müssen Tonnen stehen gelassen werden, die hinter Schneehaufen gestellt wurden oder zugeschoben sind.

Solche Aktionen sind jedoch sehr zeitintensiv, so dass der gesamte Abfuhrrhythmus darunter leidet.
Bürger von relativ freien Straßen finden dann kein Verständnis, warum die Müllabfuhr nicht mehr rechtzeitig zu ihnen kommt

Ähnliche Probleme wie die Müllabfuhr haben z.B. Öltankwagen und Rettungsdienste.

Wo soll ich die Mülltonnen zur Leerung bereitstellen

Oft liegt trotz Räumung noch so viel Schnee in den Straßen, dass ein Müllauto nicht durchkommt.

Besonders schwere Mülltonnen lassen sich von den Mitarbeitern bei aller Mühe da oft nicht hindurchbewegen.

Sie können mithelfen, indem Sie den Weg vom Standplatz des Abfallbehälters bis zum Straßenrand rechtzeitig vor dem Abholtag von Eis und Schnee befreien. Räumen Sie eine kleine Gasse für den Behälter frei, damit er vom Gehweg auf die Straße gezogen werden kann und so zügig und schnell entleert werden kann.

Was kann ich tun, damit mein Biomüll nicht anfriert?

Es ist ratsam, feuchte Abfälle wie Kaffeefilter, Teebeutel, usw. gut abtropfen zu lassen. Bewährt hat sich, sowohl Bioabfälle als auch Essensreste in gewöhnliches Zeitungspapier oder Papiertüten einzuwickeln, bevor sie in die Tonne gegeben werden. Ein guter Tipp ist natürlich, wenn für die Tonne in den Wintermonaten ein frostfreier Unterbringungsort in einer Garage, einem Schuppen oder einem Keller vorhanden ist, damit der Inhalt nicht anfrieren kann. Notfalls kann die Tonne die Nacht vor dem Herausstellen auch ins Haus gestellt werden.

Ist der Inhalt angefroren, kann er z. B. mit einem Spaten gelockert werden. Dies ermöglicht oft, dass zumindest einen Großteil des Tonneninhaltes entleert werden kann.

Die Müllwerker können lediglich die Tonnen schütteln. Festgefrorene Abfälle, die dann nicht herausfallen, müssen in der Tonne verbleiben. Es ist den Müllwerkern schlichtweg verboten, in die Gefäße zu fassen oder selber die feuchten, angefrorenen Abfälle mit einem Werkzeug loszueisen.

Wo kann ich anrufen und Fragen stellen?

In Herford ist die Servicegesellschaft für Wirtschaft und Kommunen (SWK) zuständig für den Winterdienst.

Die SWK sitzt in der Goebenstraße 40 in 32051 Herford.

Straßenreinigung und Abfallbeseitigung
Tel. 05221 189 479
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Fax 05221 189 494
An-Ab-/Ummeldung von Abfallbehältern, Abfallentsorgung, Straßenreinigung
Tel. 05221 189 486
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Weitere Informationen finden Sie auf der SWK Internetseite unter:www.swk-herford.de