Integrative Gruppen

„Integrative Erziehung“

 

Gemeinsame Gruppen von Kindern mit Behinderungen und Kindern ohne Behinderungen

In vielen Kindertagesstätten besuchen Kindern mit Behinderungen und Kinder ohne Behinderungen zusammen eine Gruppe.
Pro Kindergartengruppe werden hier ein bis drei Kinder mit Behinderungen betreut. Zusätzliche Erzieherinnen, die eine weitergehende Qualifizierung haben, sorgen für eine gezielte Förderung und soziale Integration der Kinder. Mit den integrativen Gruppen werden in Herford seit vielen Jahren gute Erfahrungen gemacht, denn Kinder mit und ohne Behinderung profitieren von der gemeinsamen Erziehung gleichermaßen.
Das Kinderbildungsgesetz – KiBiz (bzw. das seit August 2011 gültige „1. Kibiz-Änderungsgesetz") sieht vor, dass Kinder mit und ohne Behinderung Kindertageseinrichtungen, Horte und altersgemischte Gruppen besuchen können. In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Versorgung, Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern mit Behinderung:
  • in heilpädagogischen Tageseinrichtungen für Kinder,
  • in integrativen Tageseinrichtungen für Kinder sowie
  • in Form der Einzelintegration in Regelkindergärten.