Fachstelle "Behinderte Menschen im Beruf"

Wir stehen Ihnen als Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Interessenvertreter für alle Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter / gleichgestellter Menschen zur Verfügung.

Im Bereich der berufsbegleitenden Hilfe kann die behinderungsgerechte, technische Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen sowie die Neuschaffung von Arbeitsplätzen unter anderem finanziell unterstützt werden. Hierzu stehen Fördermittel aus der Ausgleichsabgabe bereit.

Psychosoziale Beratung und Begleitung kann weiterhelfen, wenn zum Beispiel psychische Erkrankungen, Sucht, innerbetriebliche Konflikte oder private Schwierigkeiten zu Problemen am Arbeitsplatz führen.

Bei der Durchführung des besonderen Kündigungsschutzes schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen ist es Aufgabe der Fachstelle "Behinderte Menschen im Beruf" den dem Kündigungsantrag zugrundeliegenden Sachverhalt zu ermitteln und auf eine gütliche Einigung hinzuwirken.

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