Stadtwappen

 

Die Hansestadt Herford führt das Stadtwappen in Folge königlicher Verleihung vom 1. November 1899. Das Wappen ist in analoger Anwendung des §14 GO NRW als Teil des Namens der Gemeinde rechtlich geschützt.
Führung und Gebrauch des Stadtwappens sind der Hansestadt Herford vorbehalten. Die unbefugte Verwendung durch Dritte ist verboten. Unter dieses Verbot fallen auch Abbildung oder Darstellung des Wappens, welche zu Verwechslungen mit dem Stadtwappen führen können.

Die Hansestadt Herford kann die Unterlassung des Gebrauchs des Stadtwappens durch Dritte verlangen und die unbefugte Benutzung mit einer Geldbuße ahnden.