Weitere Informationen zu Grundschulanmeldung 2024/2025

Weitere Informationen zu Grundschulanmeldung 2024/2025

Die Anmeldung Ihres Kindes ist grundsätzlich nur an 1 Grundschule möglich! 


Allg. rechtliche Hinweise 
Grundlage: § 46 Schulgesetz NRW und Ausbildungsordnung Grundschule 

  1. Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.
  2. Die Aufnahme kann abgelehnt werden, wenn die Aufnahmekapazität erschöpft ist.
  3. Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule auch andere Kinder auf.
  4. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.  

Schularten 
Grundlage: § 26 Schulgesetz NRW 

In Gemeinschaftsschulen werden die Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen. Der Religionsunterricht wird nach Bekenntnissen getrennt erteilt.

In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen bzw. des evangelischen Glaubens, bei einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses, unterrichtet und erzogen. Zum evangelischen Bekenntnis im Sinne dieser Vorschrift gehören auch die bekenntnisverwandten Gemeinschaften.

weitere Hinweise:

  • Sie halten Ihr Kind für noch nicht schulfähig und möchten, dass es vom Schulbesuch zurückgestellt wird:

    Eine Zurückstellung ist nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen möglich. Bitte melden Sie Ihr Kind an einer Grundschule an und teilen Sie der Schulleitung Ihre Bedenken mit. Diese wird Sie individuell beraten. 

  • Ihr Kind spricht kaum oder kein Deutsch:

    Weisen Sie bei der Anmeldung auf die mangelnden Sprachkenntnisse Ihres Kindes hin. Die Schulleitung wird Sie beraten und Fördermöglichkeiten aufzeigen.  

  • Ihr Kind hat eine Behinderung: 

    Weisen Sie bei der Anmeldung gezielt auf die Behinderung hin. Die Schulleitung wird Sie individuell beraten und über die Fördermöglichkeiten informieren. 

  • Sie haben sich nicht für die nächstgelegene wohnortnahe Grundschule entschieden und möchten Schülerfahrkosten erhalten: 

    Bei der Wahl einer Schule, die nicht die nächstgelegene ist, ist unbedingt zu berücksichtigen, dass Fahrkosten nur bis zu der Höhe übernommen werden können, die auch beim Besuch der nächstgelegenen Schule gem. Schülerfahrkostenverordnung NRW anerkannt würden. 

  • Sie haben noch keine Nachricht über den schulärztlichen Untersuchungstermin Ihres Kindes erhalten:

    Den persönlichen Untersuchungstermin teilt Ihnen das Gesundheitsamt schriftlich mit. 

Haben Sie weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:

Frau Lena Heimsath

Schulpflicht, Lernmittel, Allgemeine Verwaltung
Tel. 05221 189 344
Fax 05221 189 533
Nachricht schreiben
Raum 206
Adresse exportieren

oder die Schulleitungen der städtischen  Grundschulen (zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken):

Übersicht Schulen_Schulleitung_ Anmeldung Schj 2023-24 (002)