Häufig gestellte Fragen zu den Schul-Ipads

Muster:  Leihvertrag I-Pads

Ich habe ein iPad bekommen, was darf ich damit machen und was nicht?

Das iPad kann für den Unterricht, für Hausaufgaben und zur Recherche zur Unterrichtsvorbereitung benutzt werden.

Das iPad darf nicht für private Zwecke genutzt werden. Es ist nicht erlaubt, Apps, Bilder/Videos oder andere Dokumente auf das iPad herunterzuladen, die nichts mit „Schule“ zu tun haben.

Sieh es als erweiterten PC-Raum deiner Schule an.

Gehört das iPad jetzt mir?

Das iPad ist ein Leihgerät von der OWL-IT oder der Stadt Herford.

Das bedeutet, du bekommst das iPad zum Benutzen, für die Zeit, in der du die Schule besuchst. Danach musst du das iPad zurückgeben.

Was gehört alles zu meinem iPad?

Bei Ausgabe bekommst du das iPad, eine Hülle, ein Ladegerät und einen Apple Pencil mit Zubehör. Ab dem Schuljahr 2023/2024 wird außerdem ein Displayschutzglas mitgeliefert.

Darf ich eine Schutzfolie auf dem iPad-Display anbringen?

Ja! Wir empfehlen Dir sogar, eine Schutzfolie auf dem Display deines iPads anzubringen. Bitte achte bei der Folienwahl darauf, dass die Schutzfolie rückstandslos entfernt werden kann.
iPads, die ab dem Schuljahr 2023/2024 ausgeliehen werden, müssen das mitgelieferte oder ein selbst gekauftes Displayschutzglas auf dem Display haben.

Wir empfehlen Dir auch, eine eigene Tablet-Tasche zu kaufen, z.B. aus Neopren.

So lassen sich viele Schäden vermeiden.

Muss ich „Miete“ für mein Leih-iPad bezahlen?

Nein, die OWL-IT oder die Stadt Herford überlassen dir das iPad kostenlos. Nur im Falle eines Schadens kann es zu Kosten kommen.

Wohin wende ich mich, wenn ich eine Frage zu meinem Gerät oder seiner Handhabung habe?

Erste Ansprechperson zur Handhabung der Geräte ist der/die Medienbeauftragte der jeweiligen Schule.
Bei einem technischen Defekt und einer Schadenmeldung, ist der entsprechende Online-Meldevordruck zu verwenden.

Mein Vertragsexemplar ist nicht von der OWL-IT unterschrieben. Wie komme ich an die Unterschrift?

Selbstverständlich wird der Vertrag nach Unterzeichnung durch die Schülerinnen und Schüler bzw. Eltern auf Wunsch auch von der OWL-IT unterschrieben.
Das unterschriebene Exemplar können Sie unter folgender Internetadresse beim krz anfordern: www.krz.de/Schul-IT-Support-Projekt-Herford.de

Im Vertrag steht etwas von Haftung in voller Höhe? Warum steht da nicht, was ich genau bezahlen muss?

Eine Haftung in voller Höhe ist nur in Fällen vorsätzlich herbeigeführter Schäden vorgesehen, z.B. mutwilliger Zerstörung. Ein genauer Betrag kann in Verträgen deshalb nicht genannt werden, weil Schadensersatz immer nur in der Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens zu leisten ist. Das kann von verschiedenen Faktoren abhängen, wie etwa dem Zustand und Alter des jeweiligen Gerätes bei der Ausgabe. Bei versicherten Schäden ist der Eigenanteil auf max. 50 € begrenzt.

Im Vertrag ist die Rede davon, dass ich in Fällen von vorsätzlich herbeigeführten Schäden (z.B. mutwillige Zerstörung) in voller Höhe hafte. Wann ist ein Schaden vorsätzlich herbeigeführt?

Vorsatz ist ein Rechtsbegriff mit einer sehr schwierigen Erklärung.
Deshalb wird jeder Schaden einzeln geprüft.
Wenn der Schaden gewollt oder bewusst verursacht wird, kann man von Vorsatz sprechen. Das heißt, dass ich weiß, das eine falsche Benutzung des Ipads das Ipad kaputt macht.


Dafür reicht es in der Regel bereits aus, wenn man die Beschädigung zwar nicht will, sie aber für möglich hält und ggf. denkt „egal“, „was solls“, „und wenn schon“ und somit den Schadenseintritt billigend in Kauf nimmt .

Bei Geräten, die ab dem Schuljahr 2023/2024 ausgeliehen werden, tritt eine Haftung in voller Höhe bei einem Displayschaden ein, wenn kein Displayschutzglas (egal ob mitgeliefert oder selbst gekauft) auf dem iPad angebracht ist.

Im Vertrag heißt es »Im öffentlichen Raum darf das Gerät nicht unbeaufsichtigt sein.«. Was bedeutet das?

Das bedeutet, dass auf das Gerät aufgepasst werden muss, wie auf andere Wertsachen auch. Befindet sich das Gerät an einem Ort, der allgemein zugänglich ist (z.B. im Rucksack auf dem Schulhof, im Schulbus usw.), darf man es nicht unbeaufsichtigt lassen, sondern muss es im Blick behalten und dafür Sorge tragen, dass es nicht beschädigt oder gestohlen wird.

Schadensformular – hier ist der Link

Jeder Schaden muss über diesen Vordruck gemeldet werden.
Geht das Ipad verloren, informieren Sie bitte sofort das Schulsekreatirat.

iPad kaputt -Diebstahl, Verlust, Beschädigung – was muss ich jetzt tun?

Sollte eins deiner Geräte (iPad, Pencil, Hülle) kaputt sein meldest du den Fall über das Supportformular ans die OWL-IT. Von der OWL-IT bekommst du per Email ein DHL-Rücksendeetikett/QR-code. Im Sekretariat erhältst du eine Verpackung für das Gerät. Nach dem du dein Gerät verpackt hast, kannst du mit dem QR-code oder dem ausgedruckten Rücksendeetikett zur Post und das Gerät an die OWL-IT schicken. Bitte schicke nur das defekte Teil.

Wenn du ein städtisches Gerät hast, wird es über das Schulbüro an die Stadt Herford geschickt. In diesem Fall bekommst du keine Rücksende-Email.

Sollte dein Gerät gestohlen worden oder verloren gegangen sein, wird die OWL-IT oder die Stadt Herford per Email eventuell noch ein paar Fragen haben. 

iPad kaputt -Diebstahl, Verlust, Beschädigung - was kostet mich das?

Je nach Situation (Beschädigung, Verlust, Diebstahl), wird bei erstem entstandenen Schaden ein Eigenanteil von 50,00 € zu zahlen sein. Ab dem zweiten Schaden verdoppelt sich der Eigenanteil mit jedem Schaden. Das bedeutet, beim zweiten Schaden können bis zu 100, 00 € und ab dem dritten Schaden, bis zu 200,00 € Eigenanteil fällig werden – maximal aber nur bis zur vollen Schadenshöhe oder bis zur Höhe des Zeitwertes.

Bei iPads, die ab dem Schuljahr 2023/2024 ausgeliehen werden, gilt, dass bei einem kaputten Display, ohne vorher angebrachtes Displayschutzglas (egal ob mitgeliefert oder selbst gekauft), die Reparatur des iPads in voller Höhe bezahlt werden muss.

Solltest du die Zahlung verweigern, wird das iPad durch das KRZ gesperrt. 

Wie melde ich Schäden während der Ferienzeit? Bin ich dazu verpflichtet?

Die Schüler behalten die Ipads auch in den Ferien. Geht etwas kaputt, melden sie es bitte sofort über diesen Vordruck.

Mein iPad wurde durch jemand anderes kaputt gemacht, was muss ich angeben?

Im Supportformular kann man angeben, dass das iPad durch jemand anderes kaputt gemacht worden ist. Wenn das so ist, muss folgendes im Supportformular angegeben werden:

Name der Person, die für den Schaden verantwortlich ist

Wie ist es passiert?

Hat noch jemand anderes den Vorfall gesehen?

In diesem Fall musst du keinen Eigenanteil bezahlen. Die Sache wird geprüft und die Person, die das iPad kaputt gemacht hat, bekommt von der Stadt Herford eine Rechnung

Mein iPad ist kaputt und der Eigenanteil wird nicht bezahlt

Ist dein iPad kaputtgegangen, musst du einen Eigenanteil bezahlen. Wenn der Eigenanteil nicht bezahlt wird, wird dein iPad gesperrt und du Kannst es nicht mehr benutzen.

Deine Eltern bekommen zuerst eine Rechnung, damit man bei Zahlung auch ein Kassenzeichen und die Bankverbindung hat. Sollte nach einer Frist von 14 Tagen kein Geld überwiesen worden sein, bekommen deine Eltern eine Mahnung und gleichzeitig eine E-Mail, in der mitgeteilt wird, dass dein iPad bald gesperrt wird.

Ist die Frist vorbei, wird dein iPad gesperrt und auch hier bekommen deine Eltern eine E-Mail mit der Info, dass dein iPad jetzt gesperrt ist. 

Was wird mir bei Verlust nicht ersetzt?

Die Kappe und die Spitze des Apple Pencil und auch das Ladegerät (Netzwerkstecker und Kabel) werden von der OWL-IT oder der Stadt Herford nicht ersetzt. Sollten diese Teile verloren oder kaputtgehen, musst du selber ein Ersatz (Original) kaufen.

Ich habe mein Passwort vergessen und kann mein iPad nicht entsperren!

Wenn Du das Passwort für dein iPad vergessen hast oder eine App funktioniert nicht richtig, wende dich bitte an den Medienbeauftragten deiner Schule.  Er kann dann in einem Gespräch mit dem KRZ versuchen, das iPad zu entsperren oder die App erneut zu starten. Wenn auch der Medienbeauftragte dir so nicht weiterhelfen kann, muss das iPad an die OWL-IT zurückgeschickt werden.

Ich gebe mein iPad zurück, was muss ich beachten?

Bei Rückgabe deines iPads musst du die Dinge, die du zu Anfang bekommen hast auch wieder mitabgeben.

Das bedeutet: das iPad, die Hülle, den Pencil mit dem Zubehör und das Ladegerät (Netzwerkstecker und Kabel). Solltest du in der Zwischenzeit ein neues Ladegerät oder eine neue Pencilspitze gekauft haben, müssen diese auch mit abgeben werden.

Du musst die Sachen im Sekretariat oder dem Medienbeauftragten deiner Schule einmal zeigen. Sie werden die Geräte kurz auf Schäden untersuchen. In der „Anlage 2“ wird dann das Ergebnis der Untersuchung vermerkt und von der Schule ans KRZ geschickt. Für das iPad und Zubehör bekommst du im Sekretariat eine Verpackung, das iPad wird dann von dir oder deinen Eltern verpackt und an die OWL-IT geschickt. Sollten Schäden vorhanden sein, bekommst du eine Rechnung durch die Stadt Herford.


Anleitung: Wie setze ich das iPad zurück? (Handout iPad Reset)

Wie gebe ich das Ipad zurück?
Klopfe ich im Schulleiterbüro oder wende ich mich an das Sekretariat, die Medienbeauftragten oder die KlassenlehrerIn?

Das Gerät muss an die Schulleitung zurückgegeben werden. In der Praxis wird das Gerät im Sekretariat abgegeben, sofern es keine gesonderte Regelung an der Schule dazu gibt.