Wichtige Info`s vor und zur Einschulung



Ihr Kind ist im Zeitraum 01.10.2017 – 30.09.2018 geboren und wird deshalb zum 22.08.2024 eingeschult. Die Schulpflicht und deren Beginn sind im Schulgesetz geregelt (§§ 34 Abs. 1 und 35 Abs. 1 Schulgesetz NRW).

Welche Schule soll oder kann mein Kind besuchen?
Sie können grundsätzlich selbst entscheiden, welche Grundschule Ihr Kind besuchen soll. Ein Recht auf Aufnahme besteht allerdings nur für die wohnortnahe Grundschuleim Rahmen der dort vorhandenen Aufnahmeplätze. Es kann vorkommen, dass Grundschulen Anmeldungen ablehnen müssen, wenn die Aufnahmekapazität überschritten ist. Nähere Einzelheiten finden Sie im beigefügten Informationsblatt.

Was mache ich, wenn mein Kind keine Grundschule der Stadt Herford besuchen soll oder bereits in diesem Jahr vorzeitig eingeschult wurde?
Das teilen Sie uns bitte unbedingt schriftlich oder telefonisch mit. Eine kurze Mail mit der Angabe der gewählten Grundschule reicht vollkommen aus.  

Kann ich mir Schulen vor der Anmeldung auch ansehen?
Die städtischen Herforder Grundschulen bieten in der Regel einen „Tag der offenen Tür“ an.


Terminübersicht

Bitte informieren Sie sich auch auf den Homepages der Grundschulen im Internet. Dort gibt es auch Angaben zum Offenen Ganztag und Sicheren Schulweg.

Was muss ich nun tun?
Um bei der Anmeldung unnötige Wartezeiten zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie zeitnah oder spätestens bis zum

20.10.2023

in der Grundschule anrufen, um einen konkreten Anmeldetermin zu erhalten.

Dieser wird im Zeitraum 30.10. – 10.11.2023 liegen.

Übersicht aller 11 städtischen Grundschulen mit Kontaktdaten 

Am vereinbarten Termin melden Sie Ihr Kind dann an der Grundschule an. 


Was muss ich zur Anmeldung mitnehmen?

  • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
  • den Impfpass Ihres Kindes mit Nachweis des Masernschutzes
  • bei Allergien, chronischen Erkrankungen, Entwicklungsstörungen oder sonstigen erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen ärztliche Unterlagen, wie Befunde oder Atteste
  • das Kind muss bei der Anmeldung anwesend sein

Was ist weiterhin von mir zu beachten?
Es ist nur 1 Anmeldung erlaubt. Mehrfachanmeldungen würden zur Verfälschung der tatsächlichen Aufnahmesituation führen.

Wie kann ich mein Kind zum Herkunftssprachlichen Unterricht anmelden?
Wenn Ihr Kind zweisprachig aufwächst, informieren Sie sich bitte bei der Anmeldung an der Grundschule über die Möglichkeiten des Herkunftssprachlichen Unterrichtes (HSU) im Kreis Herford. Die Anmeldung zum HSU sollte zusammen mit der Anmeldung an der Grundschule erfolgen. Bitte geben Sie den ausgefüllten Antrag in der Grundschule ab. Auch in den Folgejahren ist eine Anmeldung noch möglich. Anmeldeschluss für das nächste Schuljahr ist der 30.04.2024.

Informationen erhalten Sie hier:

 oder:
Herkunftssprachlicher Unterricht: mehr Informationen


Wann erhalte ich eine Zusage von der Grundschule?
Erst nach vollständiger Beendigung des Anmeldeverfahrens, inklusive der Aufnahme von später zugezogenen Kindern und der Durchführung der schulärztlichen Untersuchungen, kann die Schulleitung abschließend die Aufnahmeentscheidung treffen. Über das Ergebnis werden Sie natürlich schriftlich informiert. Erfahrungsgemäß wird das erst im Februar 2024 der Fall sein. 

Was kann ich tun, wenn ich eine Absage von der Grundschule erhalte?
Sollte die Wunschgrundschule Ihr Kind nicht aufnehmen können, erhalten Sie Informationen über die Grundschulen mit freien Plätzen. Bitte wenden Sie sich dann bevorzugt an die nächstgelegene Grundschule.


Weitere Informationen zu Grundschulanmeldung 2024/2025

Die Anmeldung Ihres Kindes ist grundsätzlich nur an 1 Grundschule möglich! 


Allg. rechtliche Hinweise 
Grundlage: § 46 Schulgesetz NRW und Ausbildungsordnung Grundschule 

  1. Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.
  2. Die Aufnahme kann abgelehnt werden, wenn die Aufnahmekapazität erschöpft ist.
  3. Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule auch andere Kinder auf.
  4. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.  

Schularten 
Grundlage: § 26 Schulgesetz NRW 

In Gemeinschaftsschulen werden die Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen. Der Religionsunterricht wird nach Bekenntnissen getrennt erteilt.

In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen bzw. des evangelischen Glaubens, bei einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses, unterrichtet und erzogen. Zum evangelischen Bekenntnis im Sinne dieser Vorschrift gehören auch die bekenntnisverwandten Gemeinschaften.

weitere Hinweise:

  • Sie halten Ihr Kind für noch nicht schulfähig und möchten, dass es vom Schulbesuch zurückgestellt wird:

    Eine Zurückstellung ist nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen möglich. Bitte melden Sie Ihr Kind an einer Grundschule an und teilen Sie der Schulleitung Ihre Bedenken mit. Diese wird Sie individuell beraten. 

  • Ihr Kind spricht kaum oder kein Deutsch:

    Weisen Sie bei der Anmeldung auf die mangelnden Sprachkenntnisse Ihres Kindes hin. Die Schulleitung wird Sie beraten und Fördermöglichkeiten aufzeigen.  

  • Ihr Kind hat eine Behinderung: 

    Weisen Sie bei der Anmeldung gezielt auf die Behinderung hin. Die Schulleitung wird Sie individuell beraten und über die Fördermöglichkeiten informieren. 

  • Sie haben sich nicht für die nächstgelegene wohnortnahe Grundschule entschieden und möchten Schülerfahrkosten erhalten: 

    Bei der Wahl einer Schule, die nicht die nächstgelegene ist, ist unbedingt zu berücksichtigen, dass Fahrkosten nur bis zu der Höhe übernommen werden können, die auch beim Besuch der nächstgelegenen Schule gem. Schülerfahrkostenverordnung NRW anerkannt würden. 

  • Sie haben noch keine Nachricht über den schulärztlichen Untersuchungstermin Ihres Kindes erhalten:

    Den persönlichen Untersuchungstermin teilt Ihnen das Gesundheitsamt schriftlich mit. 

Haben Sie weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:

Frau Lena Heimsath

Schulpflicht, Lernmittel, Allgemeine Verwaltung
Tel. 05221 189 344
Fax 05221 189 533
Nachricht schreiben
Raum 206
Adresse exportieren

oder die Schulleitungen der städtischen  Grundschulen (zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken):

Übersicht Schulen_Schulleitung_ Anmeldung Schj 2023-24 (002)