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Was beim Laubentsorgen zu beachten ist

Herford, 19. Oktober 2023. Es ist wieder Herbst. Das bedeutet, es sammelt sich viel Laub auf den Straßen.

Die Stadt Herford erinnert daran, dass Eigentümerinnen und Eigentümer das Laub auf den angrenzenden Gehwegen ihres Grundstücks entsorgen müssen. Sie sollen Laub nicht auf die Fahrbahn kehren, sondern es zusammenfegen und in den Biomüll oder im Komposter entsorgen. Das gilt sowohl für Laub aus dem eigenen oder benachbarten Garten sowie von Straßenbäumen.

Grundstückseigentümer haften für Unfälle, die durch rutschiges Laub auf dem eigenen Grundstück entstehen. Dasselbe gilt in Straßen, in denen die Stadt keine kostenpflichtige Sommerreinigung durchführt. Hier reinigen ebenfalls die Anliegerinnen und Anlieger selbst. Wenn diese die Straßen und Gehwege nicht oder nicht sachgemäß reinigen, können sie mit einer Geldstrafe von bis zu 520 € rechnen.

Die Servicegesellschaft für Wirtschaft und Kommunen (SWK) ist dabei, das Laub auf den städtischen Straßen so schnell wie möglich zu beseitigen. Wegen der großen Menge an Laub kann es vereinzelt zu Verzögerungen kommen. Dies gilt nicht als Reinigungsmangel. Die Gebühren werden dadurch nicht ermäßigt.

Die Stadt macht außerdem darauf aufmerksam, dass keine Plastik- oder „kompostierbare“ Tüten bzw. Folienbeutel (biologisch abbaubare Stoffe wie Maisstärke) in den Biomüll gehören. Sie verrotten nicht oder nur langsam.

Eine bessere Alternative bei Bioabfällen sind dünnes Zeitungspapier, Küchenpapier oder Papiertüten ohne Plastik.