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Eisenbahn-Bundesamt: Lärmaktionsplan mit Öffentlichkeitsbeteiligung

Herford, 10. März 2023. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) überarbeitet seinen Lärmaktionsplan. Entsprechend der Umgebungslärmrichtlinie geht die Lärmaktionsplanung in der vierten Runde. Dazu startet das Eisenbahn-Bundesamt am 13. März 2023 die Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Sie ist auf Zielgruppen (Bürgerinnen und Bürger sowie Vertretungen von Kommunen) ausgerichtet und wird in zwei Phasen durchgeführt.

Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt am 13. März und endet am 24. April 2023. In diesen sechs Wochen können sich Teilnehmende zu ihrer persönlichen Belastungssituation, zum Beispiel zu Hause oder am Arbeitsplatz, äußern sowie ihre Einschätzung zu Lärmschutzmaßnahmen abgeben. Für die Beteiligung steht ein Fragebogen auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de zur Verfügung, den die Bürgerinnen und Bürger ausfüllen können. Eine Registrierung ist nicht notwendig.

Nach Abschluss und Auswertung der ersten Phase wird der Entwurf zum Lärmaktionsplan veröffentlicht. Im Anschluss erfolgt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Dann können Teilnehmende eine Rückmeldung zum Prozess der Lärmaktionsplanung sowie zur Öffentlichkeitsbeteiligung geben.

Auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de informiert das EBA ausführlich über die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung. Weiteres Informationsmaterial zum Thema Lärm an Schienen gibt es unter http://www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich.