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Informationen zur Dezember-Soforthilfe für Erdgas- und Wärmekunden der Stadtwerke Herford GmbH

Herford, 5. Dezember 2022. Die Bundesregierung hat für Dezember 2022 eine erste Sofort-Entlastung für Erdgas- und Wärmekunden beschlossen: Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunde kurzfristig zu entlasten, erhalten Erdgas- und Wärmekunden eine Dezember - Soforthilfe. Diese Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert.

Im ersten Schritt wird der Abschlag Dezember 2022 für Erdgas- und Wärmelieferungen nicht erhoben. Im zweiten Schritt erfolgt die genaue Abrechnung der Soforthilfe über die Jahresrechnung 2022, die den Kunden der Stadtwerke Herford GmbH Ende Januar/Anfang Februar 2023 zugeht.

Die Abschläge für Wasser/Abwasser und Strom müssen natürlich bezahlt werden.

Was ist zu tun bei:

- SEPA-Lastschriftmandat? Die Stadtwerke Herford GmbH buchen den Abschlag zum 10.12.2022 für Erdgas oder Wärme nicht ab. Die Abschläge für andere Lieferungen (Wasser/Abwasser und Strom) werden per 10.12.22 abgebucht.

- monatlicher Überweisung? Die Kunden stoppen ihre Zahlung für Erdgas oder Wärme für Dezember 2022 eigenständig. Wichtig: Das gilt nur für den Betrag für Erdgas und Wärme. Die Abschläge für Wasser/Abwasser und Strom müssen natürlich bezahlt werden.

- Bereits vollständig gezahlten Abschlägen? Dann erfolgt die Verrechnung der Soforthilfe Erdgas oder Wärme über die Jahresrechnung 2022. Die Rechnung erhalten die Kunden der Stadtwerke Herford GmbH Ende Januar/Anfang Februar 2023.