Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz - Einbürgerungsbüro bittet um Geduld

Herford, 17. April 2024. Der Bundestag hat im Januar 2024 das neue Staatsangehörigkeitsgesetz beschlossen. Es wird am 27. Juni 2024 in Kraft treten.

Das neue Gesetz will die Einbürgerung erleichtern.
So wird die Aufenthaltszeit von acht auf fünf Jahre verkürzt, bei besonderen Integrationsleistungen ist eine Verkürzung auf bis zu 3 Jahren möglich (vorher 6-7 Jahre).
Geplant ist auch, dass Menschen mit Migrationshintergrund ihren bisherigen Pass behalten können, sich also nicht zwischen ihrem alten und dem neuen deutschen Pass entscheiden müssen so wie bisher.

Auch wenn trotz dieser Erleichterungen weiterhin Voraussetzungen, wie die Sicherstellung des Lebensunterhalts vorliegen müssen, erfüllen schon jetzt rund 700 Herforderinnen und Herforder durch die Verkürzung der Wartezeit von 8 auf 5 Jahre dieses einzelne Einbürgerungskriterium.

„Wir rechnen mit einem deutlichen Anstieg der Anträge auf Einbürgerung“, sagt Patrick Puls, Herfords Beigeordneter für Bildung, Jugend und Soziales. „Im Einbürgerungsbüro erreichen uns schon jetzt viele Fragen aus der Bevölkerung rund um das neue Gesetz. Noch sind allerdings nicht alle Details bekannt. Wir bitten die betroffenen Personen deshalb um ein wenig Geduld.“

Fakt ist, wer jetzt schon einen Antrag auf Einbürgerung stellt, wird nach dem bisherigen Recht behandelt und nicht nach dem neuen Recht. Dieses gilt erst ab dem 27. Juni 2024.

„Wir möchten den Menschen eine möglichst unbürokratische Einbürgerung ohne lange Wartezeit ermöglichen. In Kürze wird die Stadt Herford Informationsveranstaltungen anbieten, um alle Fragen zu beantworten“, so Patrick Puls.