Ausgangslage

Im Jahr 2002 wurde durch den Rat der Hansestadt Herford der Beschluss zur Umsetzung der Wohnungs- und Baulandpolitik (vgl.  RA/150/2002) gefasst.
Die damalige Zielsetzung berief sich insbesondere auf die Schaffung von bedarfs-gerechtem Wohnbauland und der Sicherung von erschwinglichen Bodenpreisen, um vor allem der Abwanderung von jungen Familien entgegenzuwirken. 

Die Grundstückspreise sollten sich demzufolge maximal auf den jeweils aktuellen Bodenrichtwert beschränken, woraufhin eine langfristig gesicherte Nachfrage ermöglicht werden sollte. Ein Flächenanteil von 20% konnte dennoch ohne Preisbindung von den Grundstückseigentümern vermarktet werden, um den Interessen aller Akteure auf dem Wohnungsmarkt entgegenzukommen.

Eine erste Ergänzung der Baulandstrategie erfolge im Jahr 2006, indem eine Sonderregelung für Brachflächen eingeführt worden ist. Dadurch sollte die Investitionskraft verstärkt in den Innenstadtbereich gelenkt werden, um hier die

Neuansiedlung von unterschiedlichen Wohnformen zu erleichtern. Somit kann für
die Brachflächen ein Aufbereitungszuschlag zwischen 5 und 25 €/m² je nach Intensität der Vorbelastung auf den Bodenrichtwert hinzugefügt werden. Übergeordnete Zielsetzungen, wie dem Entgegenwirken einer zunehmenden Zersiedlung, einer Stärkung des Wohnanteils in Innenstadtnähe und einer allgemeinen Belebung des Wohnungsmarkts, gehen damit einher.

Neun Jahre später, im Jahr 2015 folgte ein neuer Grundsatzbeschluss der Baulandstrategie, welcher aus dem Handlungskonzept Wohnen 2030 der Hansestadt Herford abgeleitet wurde. Im Vordergrund stehen demnach die Entwicklung von Bauflächen in integrierten Lagen mit einer versorgungsstarken Infrastruktur sowie der architektonische Qualitätsanspruch. Wichtig ist zudem, dass es sich bei den Flächen um vorgenutzte Flächen (Wohnen oder Gewerbe) handelt, um den Flächenverbrauch möglichst gering zu halten. Die folgende Abbildung verdeutlicht welche Kriterien für die Aufstellung eines Bebauungsplanes relevant sind.