Konversionsprozess

Grundsätzlich erfolgt der Ablauf eines Kon- versionsprozesses immer nach dem gleichen Schema:
Rückgabeankündigung, Bestandsanalyse, Nutzungs- und städtebauliches Konzept, Rückgabe, Erstzugriffsoption, Vermarktung und Verkauf.

Mit dem Verkauf der Liegenschaft ist der formale Umwandlungsprozess beendet.

 

Im Einzelnen verläuft der Konversionsprozess in Herford wie folgt:

Nach Abzug der britischen Streitkräfte und Rückgabe der Liegenschaften ging der Besitz der Konversionsflächen an die BImA über. Sofern der Bund nicht selbst Verwendung für die ...

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Sofern der Bund nicht selbst Verwendung für die zurückgegebenen Flächen hat, ist der übliche Weg, die Kasernenareale und Immobilien im Rahmen ihres Erstzugriffsrechts zuerst der Kom- mune vor Ort anzubieten. Das bedeutet, die Kommune hat bei Bedarf die Option, die Konver-sionsfläche außerhalb des gängigen Bieterverfahrens zu erwerben.
Macht die Hansestadt Herford von ihrem Erstzugriffsrecht Gebrauch, so ist dies lediglich eine Interessenbekundung - noch kein Kaufvertrag!

Bevor über einen möglichen Kaufpreis einer Konversionsliegenschaft verhandelt wird, ist deren Wert zu ermitteln. Vorab sind hierzu unter anderem Recherchen durch einen Gutachter zu möglichen Belastungen des Bodens und der Bausubstanz vorzunehmen. Dies können Gebäu-deschadstoffe, Kampfmittel, Altlasten und schädliche Bodenveränderungen sein. Ohne fachge-rechte Entsorgung bzw. Wiederaufbereitung wären jedoch die Nachnutzung der Liegenschaften und die Umsetzung des städtebaulichen Konzepts nicht möglich.
Darauf wiederum stützt sich die Wertermittlung der Liegenschaft und die Festsetzung des Kauf- preises. Umfassende Untersuchungen zu den Altlasten, wie z.B. Bohrungen, können jedoch erst nach Rückgabe der Konversionsflächen unternommen werden (Phase 2). Die Phase 1, der his- torischen Altlastenrecherche, wurde seitens der BImA Ende 2015 abgeschlossen.
Parallel dazu hat die Stadtverwaltung eine Analyse des Flächennutzungsbedarfs der Herforder Unternehmer und Investoren vorzunehmen, die Grundlage für ein sinnvolles, erfolgsbringendes Nutzungs- und städtebauliches Konzept ist.
Bei so einem großen Projekt, wie es der Konversionsprozess ist, ist es wichtig, alle Beteiligten – vor allem die Bürgerinnen und Bürger aus den betroffenen Quartieren – frühzeitig und transparent in das Ver- fahren einzubinden. Deshalb fand in Herford im I. Quartal 2014 unter der Leitung des Büros FALTIN+SATTLER DÜSSELDORF der erste Bürgerbeteiligungsprozess unter dem Titel „Umnut- zung der Kasernen in Herford“ statt.

Bis 2021 wird sich der formale Konversions-prozess hinziehen. Erst dann liegen alle not- wendigen Gutachten, Konzepte und Verhand- lungsergebnisse vor, damit über einen Er- werb von Konversionsflächen abschließend entschieden werden kann.

Voraussichtlich bis Ende 2021 wird der Rat der Hansestadt Herford über einen möglichen Erwerb von Konversionsliegenschaften zu beschließen haben. Danach sind bis Anfang / Mitte 2022 (je nach Standort) entsprechend die notariellen Beurkundungen der Kaufver- träge abzuschließen. Erst dann ist der formale Konversionsprozess abgeschlossen.