Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wurde zwar erst am 01.01.2005 als un- mittelbare, rechtfähige Bundesanstalt installiert. Jedoch ist die Vermögensverwaltung des Bundes, deren Aufgabe der BImA obliegt keine neue.
Gehörte dies früher zur Bundesfinanzverwaltung, so unterliegt die BImA heute nur noch der Aufsicht des Bundesfinanzministeriums. Geprüft wird die die BImA vom Bundesfinanzhof.

Mit insgesamt rund 490.000 Hektar Grundstücksfläche und 38.000 Wohnungliegenschaften ist die BImA eine der größten Immobilieneigentümerinnen in Deutschlands.
Aufgaben der BImA sind u.a. die Verwaltung und wirtschaftliche Verwertung von Grund-stücken, die für Zwecke des Bundes nicht mehr benötigt werden, sowie die Wahrnehmung der Liegenschaftsinteressen der Gaststreitkräfte im Rahmen des NATO-Truppenstatuts. Hierzu gehören die Verwaltung genauso wie die Veräußerung der Kasernenareale, der Wohn- und sonstigen Liegenschaften der Gaststreitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland.

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