Flächennutzungsplan (FNP)

Nach dem Baugesetzbuch (Bundesrepublik) sind Bürger sowie Behörden möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Den Bürgern und Behörden ist Gelegenheit zu geben, sich zur Planung zu äußern und Änderungsvorschläge einzureichen.
Die eingereichten Stellungnahmen sind mit anderen Interessen abzuwägen, bevor der Plan genehmigt werden kann.

 

Stufe 1 -frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung -

In der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, werden die Bürgerinnen und Bürgern über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, eventuelle Planungsalternativen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert.
Hierzu findet in der Regel ein öffentlicher Unterrichtungstermin statt, in der die Planung (Vorentwurf) vorgestellt und erörtert wird.
Die Planungsunterlagen werden öffentlich ausgelegt und jedermann hat die Möglichkeit, Anregungen oder Verbesserungsvorschläge vorzubringen, die dann für das weitere Planverfahren ausgewertet werden. Alle Termine werden vorher ortsüblich (in den Herforder Tageszeitungen und auf der Homepage der Hansestadt Herford) bekannt gemacht.

 


Stufe 2 - öffentliche Auslegung des Planentwurfes -

In der öffentlichen Auslegung wird der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats in der Abteilung Stadtplanung öffentlich ausgelegt.
Die Offenlage wird ebenfalls ortsüblich bekannt gemacht. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese werden in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einbezogen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Ergänzend zur Beteiligung der Öffentlichkeit sind Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zur Abgabe von Stellungnahmen zur Planung aufzufordern.

 
Hinweis

Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes.