Masterplan "Erneuerbare Energien" für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes

Die Stadt Herford stellt ihren Flächennutzungsplanneu auf. Ein wichtiges Thema dabei ist der Umgang mit Anlagen erneuerbarer Energien, insbesondere Windenergieanlagen. Das Büro Kortemeier und Brokmann hat im Auftrag der Stadt eine Untersuchung vorgenommen, welche Flächen sich nach Berücksichtigung aller relevanten Belange für Windenergieanlagen eignen würden. Die Ergebnisse wurden am 13.09.2012 in der Bau- und Umweltausschusssitzung öffentlich vorgestellt. Die Präsentation finden Sie hier.

Rechtlicher Hintergrund:
Nach § 5 in Verbindung mit § 35 Abs. 3 BauGB können Gemeinden im Flächennutzungsplan "Konzentrationszonen für Windenergieanlagen" darstellen. Diese sogenannten "Vorrangflächen" müssen geeignet sein, mindestens 2 Windenergieanlagen aufzunehmen. Werden Vorrangzonen ausgewiesen, sind zukünftig Windenergieanlagen nur noch in diesem Flächen zulässig. Im restlichen Stadtgebiet sind Windenergieanlagen dann nicht zulässig. Wird auf die Ausweisung von Vorrangflächen verzichtet, sind Windenergienanlagen als privilegierte Bauvorhaben nach § 35 Absatz 1 Nr. 6 Baugesetzbauch grundsätzlich zulässig, wenn öffentliche und nachbarliche Belange nicht entgegenstehen. "

Präsentation von der Fa. Kortemeier Brokmann zu Windenergievorrangflächen 

 

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Endbericht Masterplan

Anlagen zum Masterplan

1 Stufe Auswahlkriterien
 
2 Stufe Plausibilität
 
3 Stufe Einzelfallprüfung