Lärm

Lärm

Lärm ist ein Schallereignis!

Wenn Stimmbänder, Gitarrenseiten etc. in Schwingungen versetzt werden, entstehen Schallwellen, die sich in der Luft ausbreiten. Je mehr Schwingungen bzw. Schallwellen entstehen, desto höher ist der Ton. Die Höhe des Tons wird in Herz (Hz) gemessen.Lärm kann nicht gemessen werden, denn er ist eine individuelle Empfindung. Es kann aber die Stärke des Schalls gemessen werden. Die Messgröße heißt Schalldruck, der angezeigte Messwert ist der Schalldruckpegel. Lärm ist also nicht messbar, wohl aber der Schall!

Die Maßeinheit ist Dezibel dB(A)

Das Dezibel (A)

Das Dezibel (dB) ist eine nach dem Physiker Graham Bell benannte Maßeinheit für den Schall. Da die dB-Skala logarithmisch aufgebaut ist, entspricht die Zunahme/Abnahme des Schallpegels um 3 dB(A) immer einer Verdopplung/Halbierung der Schallintensität – oder zum Beipiel der Anzahl der vorbeifahrenden Autos. Das menschliche Ohr reagiert auf niedrige Frequenzen - also auf tiefe Töne – weniger empfindlich als auf hohe. Die sog. A-Bewertung berücksichtigt diese Besonderheit. Die A-Bewertung bildet die Empfindlichkeitskurve des menschlichen Ohres im Bereich niedriger Lautstärken annähernd nach. Beurteilungspegel für Verkehrsgeräusche werden deshalb grundsätzlich in A-bewerteten Schalldruckpegeln angegeben. Ihre Einheit ist das Dezibel (A) beziehungsweise das dB(A).

Beurteilungspegel

Um festzustellen, ob von Geräuschen negative Wirkungen ausgehen, ist neben dem mittleren Schalldruckpegel – sogenannter. Mittelungspegel – für eine bessere Beurteilung zum Beispiel die Dauer und Häufigkeit des Auftretens, Frequenzzusammensetzung und gegebenenfaölls Auffälligkeit, Ortsüblichkeit sowie Art und Betriebsweise der Geräuschquelle zu erfassen. Werte, die diese Geräuscheigenschaften berücksichtigen, werden Beurteilungspegel genannt. Der Beurteilungspegel entspricht bei Straßenverkehrsgeräuschen dem Mittelungspegel, dem für Immissionsorte in der Nähe von lichtzeichengeregelten Kreuzungen noch ein Zuschlag für erhöhte Störwirkung hinzugefügt wird.

Für die Lärmkatierung wird der Beurteilungspegel ausgedrückt in LEDN und LNight



Emmission und Immission

Die Emission ist das von einer oder mehreren Schallquellen abgestrahlte Geräusch. Die Schallquelle befindet sich am Emissionsort. Der Schallpegel, der beispielsweise die Schallquelle „Straßenverkehr” beschreibt, heißt Emissionspegel. Unter Immission wird das Einwirken des Schalls auf ein Gebiet oder einen Punkt des Gebiets verstanden. Die Immission ist das beim Empfänger, beispielsweise am menschlichen Ohr ankommende Geräusch. Den Standpunkt des Empfängers bezeichnet man als Immissionsort. Der Schallpegel am Immissionsort als sogenannter Ort des Betroffenen wird Immissionspegel genannt. Immissionspegel des Straßen- und Schienenverkehrs sind Beurteilungspegel.

Immissionsort

Der Immissionsort ist das Gebiet oder ein Punkt des Gebiets, auf den zum Beispiel der Schall einer Straße einwirkt. Er bezeichnet den Standpunkt des Lärmempfängers. Hiermit sind beispielsweise die eine Straße umgebende Bebauung oder die Anwohner gemeint.

LDEN

Mittellungspegel über 24 Stunden (Day, Evening, Night)

LNight 

Mittellungspegel nur für die Nacht (Zeitraum Nacht: 22.00 Uhr - 6-00 Uhr)

Lärmkartierung

Die Beschreibung der Lärmbelastung von Gebieten, Stadtteilen oder Städten erfolgt häufig in Form von Lärmkartierungen - vereinfacht Lärmkarten. In diesen Karten sind je nach Zweck und Aufwand die nach einer Ausbreitungsberechnung ermittelten flächenhaften Lärmbelastungen dargestellt. Die Darstellung erfolgt meistens durch farbige Flächen, die von Linien des gleichen Beurteilungspegels begrenzt sind. Die Lärmkartierungen werden heute im Sprachgebrauch auch als Schallimmissionspläne oder Lärmkataster bezeichnet.

Lärmvorsorge

Seit 1990 existiert die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), die auf eine Begrenzung des Lärms von Straßen und Schienenwegen abzielt. Die Verordnung wird nur angewendet beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Straßen und Schienenwegen. Sie gilt nicht für bestehende Straßen oder Eisenbahnlinien und hat somit einen Vorsorgecharakter. Die nach der Verordnung einzuhaltenden Immissionsgrenzwerte sind je nach Gebietstyp unterschiedlich gestaffelt und nach Tages/Nachtzeit unterschieden. Diese Immissionsgrenzwerte werden auch als Auslöser für die Aufstellung von Lärmminderungsplänen im bestehenden Straßennetz verwendet. Die Lärmvorsorge bezieht sich auf vorbeugende Maßnahmen zur Lärmminderung. Vorrang haben hier Schutzmaßnahmen am Verkehrsweg, zum Beipiel durch Lärmschutzwände und -wälle und/oder lärmmindernde Straßenoberflächen. Ist dies nicht möglich, so müssen geeignete Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzfenster) an den betroffenen Gebäuden durchgeführt werden. Die Lärmvorsorge schützt neben den Innenräumen eines Gebäudes auch Bereiche, die dem „Wohnen im Freien” dienen – sogenannte Außenwohnbereiche. Dies sind beispielsweise Balkone und Terrassen.

Lärmsanierung

Regelungen zur Lärmsanierung an bestehenden Straßen existieren für Straßen in der Baulast des Bundes. Herangezogen werden berechnete Beurteilungspegel. Die Sanierungswerte sind je nach Gebietstyp unterschiedlich gestaffelt und nach Tages-/Nachtzeit unterschieden. Die Lärmsanierung erfolgt nach Dringlichkeit im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel. Die Dringlichkeit hängt von der Höhe der Lärmbelastung, der Anzahl der Betroffenen und der Art des Gebiets ab. In der Zielsetzung und Durchführung der Lärmsanierung an Bundesfernstraßen ähnlich führt die Deutsche Bahn AG mittlerweile ein Lärmsanierungsprogramm des Bundes durch.

Ruhezonen

Flächen mit einer maximalen Lärmbelastung von 55 dB(A) gelten als ruhig. Flächen mit einem Lärmpegel unter 50 dB(A) sind erholsam. Steigt der Lärmpegel über 55 dB(A) an, so werden nicht nur Erholung und Entspannung, sondern auch Gespräche gestört.

Schallimmissionspläne

Schallimmissionspläne sind in der Regel flächendeckende Lärmkartierungen, die Belastungen durch wesentliche Lärmquellen im Stadtgebiet darstellen. Sie liefern damit eine Bestandsaufnahme der städtischen Lärmbelastungssituation. Im Schallimmissionsplan werden die Lärmbelastungen durch einwirkende verschiedenartige Geräuschquellen als Beurteilungspegel farbig dargestellt. Hierbei werden die Schallimmissionspläne getrennt nach Geräuscharten sowie jeweils getrennt für den Tag und die Nacht erstellt.