Lärm

Umgebungslärm

 

Vorgaben der europäischen Union

 

Die Europäische Union hat mit der Umgebungslärmrichtlinie den Mitgliedstaaten vorgegeben, welche Arten von Lärm zu bewerten (zu kartieren) und zu bekämpfen sind ;
nämlich der von Hauptverkehrsstrassen, von Hauptschienenwegen, von Großflughäfen
und so weiter und in welchen Umgebungen dies zu geschehen hat; nämlich in Ballungsräumen und in der Umgebung von Anlagen oberhalb bestimmter Nutzungsintensität, insbesondere Verkehrsstärke.

 

Hierfür ist ein für alle Mitgliedsstaaten synchronisiertes zweistufiges Verfahren vorgesehen:

Stufe 1:

Ballungsräume über 250.000 Einwohner, Hauptverkehrsstraßen mit über 6.000.000 und Hauptschienenwege mit über 60.000 Fahrzeugbewegungen im Jahr sowie Großflughäfen und so weiter

Stufe 2:

Ballungsräume über 100.000 Einwohner, Hauptverkehrsstrassen mit über 3.000.000 und Hauptschienenwege über 30.000 Fahrzeugbewegungen im Jahr (ab 2013)

 

Umsetzung in Deutschland, insbesondere in Nordrhein-Westfalen

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In Deutschland sind grundsätzlich die Gemeinden zur Umsetzung der entsprechenden, gesetzlich verankerten Vorschriften verpflichtet. In Nordrhein-Westfalen waren im Jahr 2007 Lärmkarten für zwölf Ballungsräume zu erstellen; Gemeinden außerhalb dieser Gebiete - wie Herford – sind zur Bekämpfung des Umgebungslärms verpflichtet, wenn die auf ihrem Gebiet kartierten Verkehrswege die Umgebung nicht nur punktuell mit Lärm oberhalb bestimmter Schwellenwerte belasten. Weitere Informationen zum Vorgehen finden sie unter: www.umgebungslaerm.nrw.deund druch die im Rathaus und in der Stadtbücherei erhältiche Broschüre "Lärmschutz in Nordrhein-Westfalen" (auch hier zum Download)