Bioabfall

Kompostierbare Abfälle

 

aus dem Haushalt:

Gemüse- und Obstabfälle (auch Zitrusfrüchte), Kaffeesatz, Kaffeefilter, Teebeutel, Teesatz, Kartoffel-, Eier- und Nussschalen, Lebensmittelreste (ohne Verpackung), Speisereste (ohne Knochen und Gräten), Blumen, Blumenerde, Brot- und Kuchenreste.

aus dem Garten:

Baum-, Strauch- und Heckenschnitt, Reisig, Rasenschnitt,   Laub, Nadeln, Wild- und Unkraut, kranke Pflanzenteile, Wurzeln und Wurzelballen, Ernterückstände, Kohlstrünke,     Kartoffelkraut, Moos, Fallobst, Stroh, Heu, Holzrinde.

Sonstiges:

Federn, Haare, Heu, Stroh, Holz- und Sägespäne (unbehandelt), nur Kleinmengen Kleintierstreu (nur aus kompostierbarem Material).
Die kompostierbaren Abfälle gehören in die Biotonne (grüne oder graue Tonne mit grünem Deckel) oder aber in den Komposter, nicht in den Restabfallbehälter.

Sie sind nicht sicher, ob etwas in die Biotonne gehört? Ein Blick ins Abfall-ABC kann vielleicht hilfreich sein.

Es besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne für Grundstücke, die von privaten Haushaltungen zu Wohnzwecken genutzt werden. Von diesem Anschluss- und Benutzungszwang kann man sich befreien lassen, wenn man nachweislich auf dem eigenen Grundstück kompostiert. Nur wenn man eine Befreiung vorweisen kann, ist die Abholung der regulären ganzjährigen Biotonne vom Grundstück möglich.