Einbürgerung

Für die Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger gelten folgende Voraussetzungen:

  • 3-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
  • 2-jähriger Bestand der Ehe mit einer/einem Deutschen
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Werteordnung des Grundgesetzes
  • Sicherung des Lebensunterhaltes durch eigenes Einkommen oder Vermögen der Eheleute
  • Sicherung der Altersvorsorge (Nachweis von Beitragszahlungen in die Deutsche Rentenversicherung)
  • Keine strafrechtlichen Verurteilungen
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
  • Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit

Ausnahmeregelungen:

Es können Ausnahmeregelungen unter anderem in Bezug auf die Lebensunterhaltssicherung, die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit oder bei geringfügiger Straffälligkeit zum Tragen kommen.

Für die Beantragung einer Einbürgerung kann ein Beratungsgespräch im Ausländeramt in Anspruch genommen werden.