Einbürgerung

Ehegatten und Kinder (unter 16 Jahren) können unter den genannten Voraussetzungen mit eingebürgert werden. Für die Ehegatten ist ein 4-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland und ein 2-jähriger Bestand der Ehe ausreichend, bei Kindern kann auch eine kürzere Aufenthaltszeit ausreichen.