Einbürgerung
Die Einbürgerung geschieht nur auf Antrag, nicht automatisch. Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind:
- 8-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Werteordnung des Grundgesetzes (Einbürgerungstest)
- Aufenthaltserlaubnis, die zu einer Einbürgerung berechtigt
- Sicherstellung des Lebensunterhaltes ohne öffentliche Leistungen
- Keine strafrechtlichen Verurteilungen
- Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
- Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit