Einbürgerung

Die Einbürgerung geschieht nur auf Antrag, nicht automatisch. Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind:

  • 8-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Werteordnung des Grundgesetzes (Einbürgerungstest)
  • Aufenthaltserlaubnis, die zu einer Einbürgerung berechtigt
  • Sicherstellung des Lebensunterhaltes ohne öffentliche Leistungen
  • Keine strafrechtlichen Verurteilungen
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
  • Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit