Rat der Stadt Herford

Korruptions­bekämpfung

 

Auskunft über wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse der Herforder Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger und Bürgerinnen

Am 15. Dezember 2004 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Korruptionsbekämpfungs-gesetz (KorruptionsbG) verabschiedet. Dieses Gesetz soll Korruption in der öffentlichen Verwaltung verhüten und bekämpfen.

Mandatsträgerinnen und –träger sind nach § 16 des Gesetzes verpflichtet, zur Herstellung von Transparenz Ihren Beruf, Beraterverträge, Funktionen in Vereinen sowie Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, Organen und Kontrollgremien, anzugeben. Die Angaben sind jährlich zu veröffentlichen.

Die Fraktionen des Rates der Hansestadt Herford haben sich darauf verständigt, dass die Veröffentlichung der Angaben der Ratsmitglieder und sachkundigen Bürgerinnen und Bürger im Sitzungsungsdienst der Hansestadt Herford erfolgt. Die Angaben finden Sie bei der jeweiligen Person.