Ausschüsse

Freiwillige Ausschüsse

 

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Bau- und Umweltausschuss

Der Bau- und Umweltausschuss ist für die vielfältigen Aufgaben aus dem Bereich des Bau- und Umweltrechts zuständig. Aus dem Bereich des Bauplanungsrechts sind dies unter anderem die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen sowie die Verkehrs- und Umweltplanungen. Der Bereich des Tiefbaus umfasst die Beschlüsse über den Bau von Straßen, Brücken und Kanälen. Der Bauausschuss ist für die Befreiungen von baurechtlichen Bestimmungen bei größeren Bauvorhaben zuständig. Er entscheidet über Denkmalangelegenheiten und über Ausnahmen von der Baumschutzsatzung. Schließlich regelt der Ausschuss auch die Vergabe von Aufträgen für größere Bauvorhaben. Oftmals sind wichtige Fragen zur Gestaltung des Stadtbildes betroffen.

Der Bau- und Umweltausschuss hat 13 stimmberechtigte- und 4 beratende Mitglieder.

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Sozialausschuss

Der Sozialausschuss berät über alle Einrichtungen und Maßnahmen im sozialen Bereich. Er bestimmt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die Bewilligung von Zuschüssen an Verbände und Vereine. Der Sozialausschuss trifft außerdem die grundsätzlichen Entscheidungen über das Bürgerzentrum „Haus unter den Linden“.

Der Sozialausschuss hat 11 stimmberechtigte Mitglieder und wird durch 2 beratende Mitglieder unterstützt.

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Sportausschuss

Der Sportausschuss trifft die wesentlichen Regelungen zur Nutzung der städtischen Sportanlagen wie zum Beispiel des Stadions oder der Schulsportanlagen. Er entscheidet über die Bewilligung von Zuschüssen an Sportvereine und die Grundsätze zur Förderung des Freizeit-, Breiten-, und Leistungssports. Er bereitet außerdem die Ehrungen für besondere sportliche Leistungen vor.
Im Sportausschuss sind neben 11 stimmberechtigten Mitgliedern der Fraktionen des Rates auch 4 ebenfalls stimmberechtigte Fachleute des Stadtsportverbandes vertreten. Außerdem gehört ein beratendes Mitglied des Behindertenbeirats zum Sportausschuss.

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Verkehrsausschuss

Der Verkehrsausschuss beschließt über alle Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit einschließlich der Schulwegsicherung. Er ist für Verkehrsbeschränkungen wie Straßensperrungen und die Anordnung von Verkehrszeichen zuständig. Außerdem berät er über den öffentlichen Personennahverkehr sowie den Rad- und Fußgängerverkehr.

Der Verkehrsausschuss hat 11 stimmberechtigte Mitglieder und wird von 4 beratenden Mitgliedern ergänzt.

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Schulausschuss

Nach § 85 des Schulgesetzes NRW können die Gemeinden einen Schulausschuss bilden. Der Schulausschuss berät über den künftigen Bedarf von Schulgebäuden, den Bau- Umbau und die Ausstattung von Schulgebäuden und Schulsportanlagen. Er hat Vorschlags- und Anhörungsrechte wenn es um die Besetzung von Schulleiterstellen geht. Der Schulausschuss beschließt Richtlinien zur Nutzung der Schulgebäude und Schulsportanlagen.

Der Schulausschuss hat 13 stimmberechtigte und 9 beratende Mitglieder.

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