Die Gleichstellungsbeauftragte
Ich arbeite zudem als Interessenvertretung für Frauen, um gleichberechtigte Mitwirkung in allen Bereichen zu ermöglichen. Auch die Vernetzung und Unterstützung der örtlichen Einrichtungen für Frauen gehört zu meiner Tätigkeit. In Gleichstellungsfragen und anderen frauenspezifischen Belangen bin ich für alle eine erste Ansprechpartnerin, die Hilfe geben oder vermitteln kann.
Gesetzliche Grundlagen für meine Arbeit sind das Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2, die Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen und das Landesgleichstellungsgesetz.