Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten Träger

Für die Träger und Akteure der Jugendarbeit in Herford gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung besonderer Maßnahmen und Projekte:


Aktuelle Bedarfe der Jugendförderung

Fördertopf
Aktuelle Bedarfe der Jugendförderung
Hintergrund

Auch mit dem aktuellen Jugendförderplan der Hansestadt Herford 2022 - 2026 wurde ein Etat beschlossen, über den der Unterausschuss des JHA (Jugendhilfeausschuss) entscheidet und der für besondere Bedarfe im Rahmen der Jugendförderung zur Verfügung steht.

Zielgruppe
junge Menschen von 6 bis 27 Jahren
Budget
40.000 Euro
geförderte Maßnahmen
Projekte und Aktionen, die im Bereich der Jugendförderung anzusiedeln sind; laut 3. AG (Gesetz zur Ausführung) des Kinder- und Jugendhilfegesetzes NRW gehören dazu Maßnahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie der erzieherische Kinder- und Jugendschutz.
Themen/ Inhalte

- Partizipation

- Integration

- Bildung

- Inklusion

- LSBTI*
Antragsfristen
Ganzjährig möglich
Besonderheit
Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses.
Kontakt

Frau Daniela Menke

Stadtjugendpflegerin, Fachstelle "Frühe Hilfen"
Tel. 05221 189-399
Fax 05221 189-396
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Raum 105
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Hier finden Sie das Antragsformular

Projektarbeit im Rahmen der §§11-14 SGB VIII (Sozialgesetzbuch)

Fördertopf
Projektarbeit im Rahmen der §§11-14 SGB VIII
Hintergrund

Für besondere Projekte, die über die Regelangebote der Freien Träger im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit hinausgehen, können Projektmittel beantragt werden.

Zielgruppe

junge Menschen von 6 bis 27 Jahren

geförderte Maßnahmen

Projekte und Aktionen, die im Bereich der Jugendförderung anzusiedeln sind und über das Regelangebot hinausgehen.

Themen/Inhalte

Angebote zur Förderung der Entwicklung junger Menschen, die an den Interessen der Heranwachsenden anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.

Mögliche Schwerpunkte:

  • außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
  • Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
  • arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
  • internationale Jugendarbeit,
  • Kinder- und Jugenderholung,
  • Jugendberatung,
  • Jugendsozialarbeit,
  • Kinder- und Jugendschutz.
Antragsfristen
ganzjährig möglich
Vorgehen

Eine Skizze des Vorhabens (Idee, Zielgruppe, Ziele, zeitlicher Rahmen, Vorgehen) mit einem detaillierten Finanzierungsplan ist bei der Jugendpflegerin einzureichen und wird im Bereich der Jugendförderung geprüft und wenn möglich bewilligt.

Besonderheit

Ein Eigenanteil muss nicht erbracht werden.

Kontakt

Frau Daniela Menke

Stadtjugendpflegerin, Fachstelle "Frühe Hilfen"
Tel. 05221 189-399
Fax 05221 189-396
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Raum 105
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Ferienangebote für Kinder- und Jugendliche

Fördertopf
Ferienangebote für Kinder und Jugendliche
Zielgruppe
Junge Menschen von 6 bis 18 Jahren
geförderte Maßnahmen

Ferien- und Freizeit-Angebote für Kinder und Jugendliche.

A: offenes, niedrigschwelliges Ferienangebot für Besuchende der Einrichtung: bis zu 700 Euro pro Woche

B: festes Wochenangebot mit Anmeldung und einheitlichen Betreuungszeiten für eine Gruppe von 20 bis 25 Kindern im Sozialraum: 1400 Euro (plus TN-Gebühr)

C: besondere Ferienprojekte: Förderung nach Absprache

D: Ferienfreizeiten: Förderung nach Absprache

Antragsfristen
möglichst bis Januar des jeweiligen Förderjahres
Vorgehen
Eine Skizze des Vorhabens (Idee, Zielgruppe, Ziele, zeitlicher Rahmen, Vorgehen) mit einem detaillierten Finanzierungsplan ist bei der Jugendpflegerin einzureichen und wird im Bereich der Jugendförderung geprüft und wenn möglich bewilligt.
Besonderheit
Ein Eigenanteil muss nicht erbracht werden, je nach Angebot sollen TN-Gebühren erhoben werden.
Kontakt

Frau Lara Hildebrandt

Jugendsozialarbeit
Tel. 05221 189 436
Nachricht schreiben
Fax 05221 189 396
Raum 101
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Demokratie leben! Herford

Fördertopf
Demokratie leben! Herford
Hintergrund
In der Hansestadt Herford existiert seit Juni 2015 eine Partnerschaft für Demokratie im Rahmen des Bundesprogrammes Demokratie leben!
Zielgruppe

Kinder- und Jugendliche

und alle, die mit dieser Zielgruppe arbeiten wie Lehrkräfte, Pädagog*innen, Erzieher*innen oder Eltern

Budget
35.000 Euro pro Jahr
geförderte Maßnahmen

Umsetzung von Projekten und Aktionen, welche

- sich der Förderung von Demokratie und Vielfalt widmen

- innovative Beteiligungsansätze entwickeln

- allgemein zur Stärkung einer lebendigen, vielfältigen und demokratischen Zivilgesellschaft vor Ort beitragen
Themen/Inhalte

- religiös oder politisch motivierter Extremismus

- Partizipation

- Interkultureller Dialog

- Willkommenskultur

- politische Bildung

- Gewaltprävention
Antragsfristen
ganzjährig möglich
Besonderheit

Nicht gefördert werden können Maßnahmen, die:

 - nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- und Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung oder der Erholung dienen.

 - originäre Aufgaben der Jugendförderung oder der Schule in den Mittelpunkt stellen.

Über die Vergabe entscheidet der Begleitausschuss Demokratie leben!.
Kontakt

Koordinierungs- und Fachstelle Demokratie leben! Herford

Sophie Kleimann

Magdeburger Str. 25 32049 Herford

Tel. 05221/693920-2

info@demokratie-leben-herford.de

www.demokratie-leben-herford.de

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Kulturrucksack NRW

Fördertopf
Kulturrucksack NRW
Hintergrund
Die Hansestadt Herford nimmt seit 2012 aktiv am Landesprogramm Kulturrucksack teil. Mit dem Kulturrucksack hat das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW im Jahr 2011 ein Programm initiiert, das kulturelle Bildungsangebote an außerschulischen Lernorten fördert.
Zielgruppe
Heranwachsende im Alter von 10 bis 14 Jahren
Budget
ca. 40.000 Euro im Verbund mit Hiddenhausen und Bad Salzuflen
geförderte Maßnahmen

Kulturelle Bildungsangebote an außerschulischen Lernorten, bei denen die Teilnehmenden auch selber kreativ und produktiv tätig werden und die gemeinsam mit Partnern wie Theatern, Museen, Künstlern, freien Initiativen, Jugendzentren oder Jugendkunstschulen gestaltet werden. Die innovativen Angebote reichen von einmaligen Workshops, regelmäßigen Kursen und besonderen Ausflügen über Aufführungen und Festivals bis zu Ferienprogrammen.

Beispielhaft möglich wären Breakdance, Graffiti, Theater spielen, Mandalas zeichnen, Hörbuchproduktion, Lichtkunst, Besuch im Freilichtmuseum mit eigener kreativer Auseinandersetzung, Plakatgestaltung, Kindermusical, Fotodokumentation und weitere
Themen/Inhalte
Innerhalb der einzelnen Kulturbereiche wie Tanz, Theater, Musik, Film, Museum oder Bücherei sind die Inhalte frei wählbar. Auch die stimmige Kombinationen mehrerer Kultur- und Kunstsparten sind möglich.
Antragsfristen Eine Antragsstellung ist immer am Ende des Vorjahres/Anfang des Jahres möglich.
Besonderheit
Die Landeskoordinierungsstelle prüft und genehmigt die Maßnahmen.
Kontakt

Frau Lara Hildebrandt

Jugendsozialarbeit
Tel. 05221 189 436
Nachricht schreiben
Fax 05221 189 396
Raum 101
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Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW (KJFP NRW)

Fördertopf
Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW (KJFP NRW)
Hintergrund
Mit dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz - (3. AG-KJHG (Drittes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes)- KJFÖG) wurde die Landesregierung verpflichtet, für jede Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen. Dieser liegt vor und enthält die Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendförderung auf Landesebene.
Zielgruppe
junge Menschen von 6 bis 27 Jahren
geförderte Maßnahmen
Projekte und Maßnahmen der Jugendförderung
Themen/Inhalte

Förderpositionen für Projekte aus dem Kinder- und Jugendförderplan im Haushaltsjahr 2021

Pos. 2.1: Einmischende Jugendpolitik / Beteiligung / Mitbestimmung

Pos. 2.2: Demokratische-, politische- und Wertebildung

Pos. 3.1: Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe / Jugendmedienarbeit

Pos. 3.2: Demografie / ländlicher Raum / regionale Anforderungen

Pos. 3.3: Besondere Maßnahmen und Projekte

Pos. 4.1: Teilhabe junger Menschen mit Zuwanderungserfahrung

Pos. 4.2: Teilhabe junger Menschen mit Behinderung

Pos. 4.3: Teilhabe junger Menschen mit Benachteiligungslagen

Pos. 4.4: Geschlechtsspezifische Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit / Gender Mainstreaming

Pos. 4.5: Angebote für junge LSBTIQ*-Menschen

Pos. 5.1: Kinder- und Jugendarbeit in kommunalen Bildungslandschaften

Pos. 5.2: Internationale Jugendarbeit

Pos. 5.3: Bildung für nachhaltige Entwicklung

Pos. 5.4: Kulturelle Jugendarbeit

Pos. 6: Präventive Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe
Antragsfristen In der Regel immer bis Anfang Januar des Projektjahres
Besonderheit
Es gibt, abhängig von der jeweiligen Landesregierung, wechselnde Schwerpunktsetzungen und Förderbedingungen.
Kontakt

Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)

48133 Münster

Andrea Becker, Tel. 0251/591-3609

Fax: 0251 591-6822

andrea.becker@lwl.org

Hier finden Sie ein Merkblatt zur Antragstellung

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Beihilfe und Zuschüsse zu Freizeiten und Schulungsmaßnahmen über die passive Steuerung

Zuschüsse/Beihilfe: Förderung der Jugendarbeit

Die Richtlinien der Förderung über die passive Steuerung werden derzeit überarbeitet. Demnächst finden Sie hier die neuen Richtlinien.

Zu allen Fragen rund um die Förderung kann gerne ein Beratungstermin mit der Jugendpflegerin vereinbart werden!