Die Jugendförderung

Die Jugendförderung stellt neben der Kindertagesbetreuung und den Familienhilfen einen der drei Markenkerne des Jugendamtes dar.

Hauptaufgaben der Jugendförderung sind die folgenden Pflichtaufgaben gemäß §§ 11 bis 14 SGB VIII (Sozialgesetzbuch):

  • die Jugendarbeit
  • die Jugendverbandsarbeit
  • die Jugendsozialarbeit
  • der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz.

Darüber hinaus pflegt die Jugendförderung Netzwerke in den einzelnen Sozialräumen.

In diesem Sinne hält die Jugendförderung für alle Heranwachsenden zwischen 6 und 27 Jahren vielfältige Angebote bereit:

  • Offene Kinder- und Jugendarbeit
  • Aufsuchende Arbeit
  • Schulbezogene Angebote
  • Ferienspiele
  • Kulturangebote im Rahmen des Kulturrucksack NRW
  • Präventionsangebote im Rahmen von Demokratie leben! Herford
  • Jugendverbandsarbeit
  • Maßnahmen zum Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz
  • Beratung und Unterstützung im Rahmen von Jugendsozialarbeit

Das Gesamtangebot der Jugendförderung wird im Kinder- und Jugendförderplan der Hansestadt Herford festgeschrieben.