Angebote der Jugendförderung

Die Jugendförderung der Hansestadt Herford hält folgende Angebote bereit:

Offene Kinder und Jugendarbeit

In die offene Kinder- und Jugendarbeit können alle Kinder und Jugendlichen in Herford kommen. Dort gibt es Freizeitangebote, Angebote der außerschulischen und politischen Bildung und des sozialen und interkulturellen Lernens. Die offene Kinder- und Jugendarbeit fördert so die Persönlichkeitsentwicklung und ganz unterschiedliche Kompetenzen.

Bei den Angeboten gilt: Sie sind freiwillig, sie orientieren sich an den Interessen und Lebensumständen der jungen Menschen, sie bieten Raum sich auszuprobieren und fördern die Fähigkeiten von jungen Menschen.

Es gibt vier Jugendzentren bzw. -treffs :

AWO Kinder- und Jugendzentrum »die 9«

JZ ToTT des CVJM Herford Stadt e.V.

JZ Punch des Stadtjugendringes Herford e.V.

Kinder- und Jugendtreff Mobilheim der VAB gGmbH

Eine Übersicht der aktuell wöchentlich stattfindenden Angebote finden Sie hier.

Die Übersicht ist derzeit neben Deutsch noch in folgenden weiteren Sprachen verfügbar: Ukrainisch, Türkisch.

Aufsuchende Arbeit und Vernetzung in den Stadtteilen

Es gibt Angebote der aufsuchenden Jugendarbeit in allen Herforder Stadtteilen

Die aufsuchende Jugendarbeit der Hansestadt Herford

  • richtet sich grundsätzlich an alle Jugendlichen bis zum 27. Lebensjahr
  • und insbesondere an jene, die sich nicht in Jugendeinrichtungen, sondern zum Beispiel auf der Straße treffen,
  • ist ein Angebot, das auf die jungen Menschen zugeht und alltagsorientierte, problemvorbeugende Beratung bieten kann,
  • soll den Heranwachsenden verlässliche Ansprechpersonen in ihrer Nähe bieten,
  • soll fördern, dass Jugendliche mit ihren Interessen beteiligt werden, selbst für diese eintreten und Vorschläge umgesetzt oder bedacht werden,
  • unterstützt Jugendliche bei der Gestaltung von Lebensräumen und jugendkulturellen Ausdrucksformen in den Stadtteilen,
  • trägt zu Konfliktlösungen bei, indem sie bei Konflikten unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten tragfähige Lösungen herbeiführt,
  • ist in den Stadtteilen vernetzt
  • und arbeitet bei Bedarf mit anderen Institutionen wie Beratungsstellen zusammen.

Die Kontaktaufnahme zu den Kolleg*innen der aufsuchenden Arbeit kann über die Jugendpflegerin erfolgen.

Als Teil vernetzender Präventionsketten werden zudem in den Planungsräumen Nord, Ost, Süd und West regelmäßig Bezirkskonferenzen durchgeführt unter anderem mit dem Ziel, Probleme und Bedarfe der Heranwachsenden in den Stadtteilen frühzeitig zu erkennen und gemeinsam Lösungsstrategien zu entwickeln. Die Bezirkskonferenzen sind ein Ort des Austausches auf der Arbeitsebene. Organisierte Bürger*innen, Träger sozialer Arbeit, Schulen, Kitas, Vertretende von Kirchengemeinden und Vertretende der Verwaltung kommen in der Bezirkskonferenz für einen Austausch zusammen.

Schulbezogene Angebote

Die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule ist für die Jugendhilfe gesetzlich verankert in § 81 SGB VIII (Sozialgesetzbuch) sowie in § 7 Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW. Für die Schulseite findet sich eine Verpflichtung in § 5 Schulgesetz NRW. Es geht bei der Zusammenarbeit dieser zwei sehr verschiedenen Systeme besonders um die Schaffung tragfähiger Strukturen.

Diese Aufgabe gewinnt vor dem Hintergrund eines zunehmenden ganzheitlichen Bildungsverständnisses, der Ganztagsschulentwicklung oder der gestiegenen Bedeutung der vorschulischen Bildungsförderung an Bedeutung und stellt daher auch in der Hansestadt Herford einen wichtigen Arbeitsbereich dar, der stetig weiterentwickelt wird.

Eine Kooperation zwischen Schule und Jugendarbeit sollte ein ergänzendes Miteinander beider Systeme sein. Die Systeme können sich gegenseitig stärken, gemeinsame Angebote und Hilfesysteme entwickeln und so Kinder und Jugendliche fördern. Hierzu ist eine gute Zusammenarbeit erforderlich, welche die jeweiligen Stärken des Anderen aufnimmt und mit den eigenen Angeboten und Strukturen sinnvoll verbindet.

Ferienspiele

Ergänzend zu den Ferienspielen der offenen Ganztagsgrundschulen der Hansestadt Herford werden im Bereich der Jugendförderung in Kooperation mit verschiedenen Trägern weitere vielfältige Ferienangebote organisiert.

Die Ferienangebote der Jugendförderung

  • sind offen für alle Kinder und Jugendlichen,
  • sind stadtteilorientiert aufgestellt,
  • finden statt in den Oster-, Sommer- und Herbstferien,
  • reichen von Einzelaktionen wie Ausflügen und offenen Angeboten über Kultur- und Erlebnistage bis hin zu Themenwochen und Ferienfreizeiten,
  • sind kostenlos oder mit geringen Eigenanteilen buchbar.

Zum Gesamtangebot an Ferienspielen in der Hansestadt Herford geht es hier. Informationen und Anmeldeflyer der Jugendförderungs-Ferienspiele gibt es bei dem jeweiligen Träger.

Kulturangebote im Rahmen des Kulturrucksack NRW

Im Rahmen des Kulturrucksack NRW gibt es im Verbund Herford-Hiddenhausen-Bad Salzuflen seit 2012 jährlich ein vielfältiges Angebot für alle Kinder und Jugendlichen zwischen 10 und 14 Jahren. Angeboten werden beispielsweise HipHop-Tanz, 3-D-Druck, Skulpturenbau, die fotografische Umsetzung einer Geschichte, eine Comic-Werkstatt oder ganz unterschiedliche Film-, Musik-, Theater- und Leseprojekte sowie besondere Ausflüge wie eine nächtliche Schatzsuche im Museum. Gemeinsam mit Partnern wie freischaffenden Künstlern, Theatern, Bibliotheken, Museen und Initiativen werden zahlreiche attraktive Kunst- und Kulturprojekte durchgeführt.

Mit dabei sind jährlich um die 30 Projekte in Herford, Hiddenhausen und Bad Salzuflen, die entweder als langfristige, regelmäßige Kurse, einzelne Ausflüge oder Ferien- oder Wochenendworkshops stattfinden. Alle Angebote sind grundsätzlich kostenfrei.

Der Kulturrucksack NRW ist ein gemeinsames Vorhaben des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW und des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW. Mit dem Landesprogramm sollen neue, attraktive kulturelle Bildungsangebote für die Altersgruppe 10 bis 14 an außerschulischen Lernorten gefördert werden.

Aktuelle Angebote im Rahmen des Kulturrucksack NRW in den Verbundkommunen und weitere Informationen gibt es unter www.kulturrucksack.nrw.de

 

Präventionsangebote im Rahmen von Demokratie leben! Herford

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fördert ziviles Engagement und demokratisches Verhalten und arbeitet so politisch oder religiös motiviertem Extremismus, Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und allen Formen politisierter oder religiös legitimierter Gewalt oder Radikalisierung entgegen.

Die Hansestadt Herford erhält seit Juni 2015 eine Förderung als „Partnerschaft für Demokratie“, mit der in ganz Deutschland Städte und Gemeinden darin unterstützt werden, im Rahmen von lokalen Partnerschaften Handlungskonzepte zur Förderung von Demokratie und Vielfalt zu entwickeln und umzusetzen.

Neben eigenen Fachveranstaltungen und Schulungen werden jährlich Gelder für einen Aktions- und Initiativfonds zur Verfügung gestellt, aus dem konkrete Einzelmaßnahmen finanziert werden können.

Weitere Informationen gibt es bei Demokratie leben! Herford

Jugendverbandsarbeit

Es gibt in der Hansestadt Herford ein breites Feld an verbandlicher Kinder- und Jugendarbeit.

Jugendverbandsarbeit soll gemäß § 12 SGB VIII „von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet“ werden. In ihr sollen „Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten“ werden.

Jugendverbändeleisten somit einen wichtigen Beitrag für die Persönlichkeitsbildung von jungen Menschen. Sie bieten vielfältige Chancen und Möglichkeiten der Selbstorganisation, der Interessenvertretung und der politischen Bewusstseinsbildung. Sie halten außerdem unterschiedliche Freizeitangebote bereit und fördern durch ihren hohen Grad an Selbstorganisation das ehrenamtliche Engagement junger Menschen in besonderer Weise.

Der Stadtjugendring Herford e.V. fungiert als Dachverband für die Jugendverbandsarbeit in Herford. Er vernetzt etwa 25 Mitgliedsverbände, in denen insgesamt um die 1200 Jugendlichen in den unterschiedlichsten Bereichen aktiv sind.

Weitere Informationen zu den Jugendverbänden gibt es unter www.stadtjugendring-herford.de

Maßnahmen zum Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz gemäß § 14 SGB VIII (Sozialgesetzbuch) stellt einen wichtigen Aufgabenbereich der Jugendförderung dar.

Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz soll vorbeugend schützen. Gefährdungen und Schädigungen sollen frühzeitig erkannt und verhindert werden. Hier geht es aber nicht um Verbote, sondern um Information und Aufklärung, die den gefährdeten Personenkreisen eine Hilfestellung bei der Gefahrenabwehr geben können. Damit grenzt sich der erzieherische Kinder- und Jugendschutz von dem gesetzlichen Jugendschutz ab.

Als Zielgruppen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gelten in erster Linie junge Menschen und Erziehungsberechtigte aber ebenso Multiplikator*innen wie zum Beispiel Lehrkräfte.

Mit geeigneten Maßnahmen wie Fachtagen oder Projekten und in Kooperation mit Schulen leistet die Jugendförderung der Hansestadt Herford durch Information und Aufklärung einen Beitrag zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz. So sollen Kinder und Jugendliche dazu befähigt werden, Gefährdungs- und Risikosituationen zu erkennen und Fähigkeiten zum selbstverantwortlichen und konfliktlösungsorientierten Umgang gefördert werden.

 

Beratung und Unterstützung im Rahmen von Jugendsozialarbeit

Die Gewährleistung niederschwelliger, erreichbarer Zugänge für alle Jugendlichen und besonders für solche, die als sozial benachteiligt gelten, durch unterschiedliche Angebote der Jugendsozialarbeit ist eine wichtige Voraussetzung für das frühzeitige Erkennen von Bedarfen und eine wichtige Maßnahme zum Abbau von Benachteiligung.

Im Team Strategie und Planung und dort im Bereich der Jugendförderung wurden zwei Stellen in der Jugendsozialarbeit an je einer weiterführenden Schule geschaffen.

Außerdem ist die Jugendförderung Partner der kreisweit bestehenden „Jugendberufsagentur“ (JBA). Diese wurde 2015 mit dem Ziel gegründet, die intensive und an der individuellen Problemlage ausgerichtete Betreuung und Förderung erwerbsfähiger Jugendlicher unter 25 Jahren effektiv, in enger Kooperation und mit einem verbesserten Informationsaustausch umzusetzen.

Aufgabe der JBA ist die berufliche und soziale Integration von benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren. Leistungen nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch), SGB III und dem SGB VIII sollen dabei in enger Abstimmung miteinander und nicht nebeneinander angeboten werden, um so die bestmögliche Unterstützung aller Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu gewährleisten.