Jugendberatung

Dein 18. Geburtstag ist sicherlich heiß ersehnt. Ab diesem Tag bist du in Deutschland nach § 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) volljährig.
Das bedeutet, dass deine Eltern nicht mehr deine gesetzlichen Vertreter sind und alle rechtlichen Beschränkungen, die es für dich als Minderjährige/n gab, wegfallen.
Für dich bedeutet das mehr Freiheiten, mehr Rechte aber auch mehr Pflichten.
Als Erwachsener bist du nun für dein Handeln selbst verantwortlich.

Wir haben für dich einige der wichtigsten Veränderungen, die mit Erreichen der Volljährigkeit auf dich zukommen zusammengefasst.

 

Arbeitszeiten

Du darfst nun mehr als 40 Stunden in der Woche und auch am Wochenende oder an Feiertagen arbeiten. Auch Schicht- und Akkordarbeit sind jetzt erlaubt.

 

Bundesfreiwilligendienst

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) wurde von der Bundesregierung als Nachfolger für den Zivildienst eingeführt. Er soll es nicht nur ermöglichen, dass ehemalige Zivildienststellen weiterhin besetzt werden können, sondern auch die bereits bestehenden Freiwilligendienste wie FSJ und FÖJ ergänzen. Am BFD dürfen alle teilnehmen, die bereits die Vollschulzeitpflicht erfüllt haben, denn nach oben gibt es keine Altersgrenze.

Damit schafft der Bundesfreiwilligendienst die erste geförderte Freiwilligenform auch für ältere Menschen, welche sich sozial für die Gesellschaft engagieren wollen. Auch bei den Arbeitszeiten wurde auf die Bedürfnisse der verschiedenen Altersgruppen Rücksicht genommen.
Da Jugendliche oft noch keine Familiären Verpflichtungen haben, müssen diese den BFD grundsätzlich mit 40 Stunden pro Woche als Vollzeitbeschäftigung ablegen, während Freiwilliger über 27 Jahre sich nur mindestens 20 Stunden pro Woche (Teilzeit) einsetzten müssen. Normalerweise dauert ein Freiwilligendienst 12 Monate.

Wenn du an einem Bundesfreiwilligendienst teilnehmen möchtest, musst du dich für mindestens 6 Monate oder höchstens 18 Monate für die Teilnahme an einem BFD Projekt verpflichten. In Ausnahmefällen ist es sogar möglich, bis zu 24 Monaten am BFD teilzunehmen, dafür wird aber vorausgesetzt, dass die Stelle über ein besonderes pädagogisches Gesamtkonzept verfügt.
Auf besonderen Antrag ist es auch möglich die Laufzeit des BFDs in 3 Monatsblöcke zu stückeln. Auch wenn der BFD der Nachfolger des Zivildienstes ist, orientiert er sich gesetzlich eher an den Grundlagen des FSJ. Wer einen Bundesfreiwilligendienst macht sollte sich also bewusst sein, dass es die aus dem Zivildienst bekannten Vergünstigungen wie die Heilfürsorge, kostenlose Bahnfahrten und eine Ausbildungsförderung nicht gibt. Während des BFD bekommst du aber trotz allem ein Taschengeld und verschiedene andere Gegenleistungen wie zum Beispiel Unterkunft und Verpflegung.

 

Eigene Wohnung

Mit Erreichen der Volljährigkeit kannst du deinen Wohnsitz selbst bestimmen und eine eigene Wohnung anmieten, wenn du über die nötigen finanziellen Mittel verfügst.
Neben der monatlichen Grundmiete solltest du die Nebenkosten für Gas, Strom, Müll, Telefon und so weiter berücksichtigen. Außerdem wird am Anfang häufig eine Kaution (in der Regel 3 Monatsmieten) fällig.
Des weiteren solltest du, je nach Zustand der Wohnung, Renovierungs- und Einrichtungskosten bei deiner finanziellen Planung berücksichtigen. Wenn du eine Wohnung suchst, kannst du in der entsprechenden Rubrik der Tageszeitung gucken oder dich an die örtlichen Wohnungsgesellschaften wenden. Außerdem kannst du auch selbst eine Anzeige in der Zeitung aufgeben.

 

Führerschein

Ab deinem 18. Geburtstag darfst du in Deutschland alleine Autofahren. Den Führerschein Klasse B kannst du schon vorher machen, aber du bekommst ihn erst mit 18 ausgehändigt (Ausnahmeregelung: Führerschein mit 17). Für den Führerschein gilt eine Probezeit von zwei Jahren. Weitere Informationen zum Thema Führerschein erhältst du bei allen Fahrschulen, beim Straßenverkehrsamt oder im Internet unter. Du kannst dir jetzt auch ein Auto kaufen, allerdings solltest du darauf achten, dass du dich finanziell nicht übernimmst. Berücksichtigen musst du vor allem auch die Folgekosten für Versicherungen, Steuern Benzin und so weiter.

 

Geschäftsfähigkeit

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres bist du voll geschäftsfähig. Das heißt, du kannst Kauf-, Miet- und Kreditverträge abschließen und selbständig deine Geldgeschäfte erledigen, z.B. auch ein Konto eröffnen. Alle Verträge sind mit deiner Unterschrift uneingeschränkt gültig und unterliegen deinem Risiko. Das bedeutet, du musst die daraus entstehenden Verpflichtungen auch selbst erfüllen.

 

Heiraten

Eine Heirat ist ohne Zustimmung der Eltern möglich, wenn beide Partner 18 Jahre alt sind. Wenn ein Partner 18 Jahre alt ist und ein Partner mindestens 16 Jahre alt ist, kann beim Amtsgericht ein Antrag gestellt werden.

 

Jugendschutzgesetz

Alle Beschränkungen durch das Jugendschutzgesetz sind für dich jetzt nicht mehr gültig. Du kannst abends so lange ausgehen, wie du möchtest und darfst dich in Kneipen, Diskotheken etc. unbegrenzt aufhalten. Du darfst hochprozentigen Alkohol kaufen und auch trinken, du kannst Filme, Zeitschriften, CDs und PC-Spiele mit Altersbeschränkung kaufen und ausleihen und du kannst dir im Kino jeden Film angucken.

 

Kindergeld

Das Kindergeld wird bei der Agentur für Arbeit beantragt.
Der Anspruch auf Kindergeld entsteht automatisch, setzt aber einen schriftlichen Antrag voraus. Am 10.07.2015 hat der Bundesrat der Erhöhung des Kindergeldes zugestimmt. 

Das Kindergeld Beträgt ab dem 01.01.2016:
1. und 2. Kind     190 €
3. Kind               196 €
ab 4. Kind           221 €

Bist du volljährig, gehst aber noch zur Schule, studierst oder befindest dich in einer Berufsausbildung, dann besteht der Anspruch auf Kindergeld bis das Kind das 25. Lebensjahr vollendet ist weiter.

Krankenversicherung

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bist du über deine Eltern familienversichert. Danach kann die Familienversicherung bis zum 25 Lebensjahr weitergehen, wenn bestimmte Vorrausetzungen erfüllt sind, du zum Beispiel eine Schul- oder Berufsausbildung machst und nicht über einer gewissen Einkommensgrenze liegst. Nähere Informationen erhältst du bei deiner Krankenkasse.

 

Prozessfähigkeit

Mit Erreichen der Volljährigkeit bist du voll prozessfähig. Du kannst jemanden verklagen da du nun Gerichtsprozesse selbst oder durch einen von dir bestellten Vertreter (Rechtsanwalt) veranlassen bzw. entgegennehmen kannst.

 

Schadensersatzpflicht

Für Schäden, die du selbst verursacht hast, kannst du nun zur Verantwortung gezogen und zivilrechtlich belangt werden. Um dich vor Ansprüchen von anderen zu schützen, kannst du eine Privathaftpflicht-versicherung abschließen.
Nützliche Informationen dazu und zum Thema Versicherungen allgemein, erhältst du bei den Verbraucherzentralen NRW. Wenn du in rechtlichen Fragen eine Beratung durch einen Rechtsanwalt brauchst und nicht die dafür nötigen finanziellen Mittel hast, bekommst du nach dem Beratungshilfegesetz Unterstützung. Beim Amtsgericht erhältst du dafür unter bestimmten Vorraussetzungen einen Berechtigungsschein.

 

Schule

Mit Erreichen der Volljährigkeit kannst du Entschuldigungen und Zeugnisse selbst unterschreiben und alleine die Entscheidung treffen, welche Schulform du besuchst. Die Vollzeitschulschulpflicht beträgt 9 Jahre. Wenn du die erfüllt hast, bist du ab deinem 18. Geburtstag noch Berufsschul- bzw. Teilzeitschulpflichtig. Weitere Informationen erhältst du bei der zuständigen Bezirksregierung und im Internet unter

 

Strafrechtliche Verantwortung

Du bist für dein Handeln nun alleine verantwortlich und voll strafmündig. Bis zu deinem 21. Geburtstag trifft das Gericht allerdings noch die Entscheidung, ob das Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Abhängig ist dies unter anderem von der Art und Schwere der Straftat und von deinem Entwicklungsstand.

 

Testierfähigkeit

Mir Beginn der Volljährigkeit kannst du ein eigenes Testament verfassen. Außerdem kannst du eine Erbschaft annehmen oder ausschlagen.

 

Unterhaltsansprüche

Wenn du dich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befindest, steht dir auch nach dem 18. Geburtstag noch solange Unterhalt von deinen Eltern zu, bist du eine angemessene Ausbildung abgeschlossen hast. Dies gilt aber nur für die erste Ausbildung.
Wenn deine Eltern nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um dich zu finanzieren (z.B. weil sie selbst arbeitslos sind) kannst du dir, unter bestimmten Voraussetzungen, Unterstützung bei öffentlichen Stellen durch BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) holen:
Unterschieden wird hier in in Schüler- und Studentenbafög. Beratung erhältst du beim Amt für Ausbildungsförderung oder beim Studentenwerk.
BAB (Berufsausbildungsbeihilfe)
Informationen hierzu erhältst du bei der zuständigen Agentur für Arbeit.

 

Wahlrecht

Ab dem 18. Geburtstag bist du in Deutschland wahlberechtigt. Du kannst nun selbst wählen (das nennt man aktives Wahlrecht) und du kannst dich wählen lassen, z.B. für den Stadt- oder Gemeinderat, für den Land- oder Bundestag, für den Betriebs- oder Personalrat etc. (das nennt man passives Wahlrecht).
Das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren ist in der Bundesrepublik Deutschland noch relativ jung. 1996 führte es Niedersachsen als erstes Bundesland auf Kommunalebene ein. Bis heute zogen zehn weitere Länder nach. Auch in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein kannst du ab deinem 16. Geburtstag deine Stimme bei Kommunalwahlen abgeben.

 

Wohngeld

Zuständig hierfür ist die Wohngeldstelle deiner Stadt. ALG II (Arbeitslosengeld II) Unter bestimmten Voraussetzungen bekommst du auch während einer (schulischen) Ausbildung ALG II. Informationen erhältst du bei der Agentur für Arbeit.