Finanzielle Hilfen

Wirtschaftliche Jugendhilfe

 
 

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe umfasst finanzielle Leistungen nach den gesetzlichen Maßgaben der Jugendhilfe. Hierzu gehören:

  • Zahlung an Tagesmütter für die Betreuung eines Kindes
  • Finanzierung der Entgelte für Tagesgruppenbesuche
  • Zahlung von Pflegegeld bei Erziehung in einer Pflegefamilie
  • Kostenübernahme der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  • Übernahme von Heimpflegekosten
  • Sicherstellung des Lebensunterhaltes im Teilbetreuten Wohnen
  • Finanzierung von Hilfen für junge Mütter / Väter und deren Kinder
  • Kostenübernahme bei ambulanten Maßnahmen innerhalb der Familien
  • Bezuschussung von Ferienmaßnahmen
  • Gewährung von Krankenhilfe

Die „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ sorgt dafür, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten und zu schaffen.