Vollzeitpflege / Pflegekinderdienst

Der Pflegekinderdienst ist ein Spezialdienst des Jugendamtes der Hansestadt Herford.
Wir vermitteln Kinder, die nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können, in Pflegefamilien.
Die gesetzliche Grundlage ist § 33 des SGB VIII (Sozialgesetzbuch Teil VIII). Er fällt hiermit unter die „Hilfen zur Erziehung“.
§ 33 SBG VIII beinhaltet verschiedene Formen von Pflegeverhältnissen.

Der Pflegekinderdienst vermittelt schwerpunktmäßig Kinder in Dauerpflege.
Zu den Aufgaben des Pflegekinderdienstes gehören neben der Vermittlung von Kindern auch die Überprüfung und Auswahl, Qualifizierung und Beratung von Pflegeeltern.

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SkF Herford