Schwangerschaft | Geburt

Anmeldung

Innerhalb von fünf Werktagen nach der Geburt muss das Kind beim Standesamt des Geburtsorts gemeldet werden. Dort wird auch die Geburtsurkunde ausgestellt.

Anerkennung der Vaterschaft

Die Vaterschaft bei einem nicht ehelich geborenen Kind können Sie schon vor der Geburt des Kindes anerkennen lassen.

Sorgerecht

Bei Eltern, die zur Zeit der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, hat grundsätzlich die Mutter das alleinige Sorgerecht. Ein gemeinsames Sorgerecht ist jedoch möglich. mehr Informationen

Elterngeld

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gilt seit dem 1. Januar 2007. Mit dem Gesetz zur Einführung des ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit haben Eltern von Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von ElterngeldPlus und dem Bezug vom bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld) zu wählen oder beides zu kombinieren.


Dienstleistung “Elterngeld beantragen“, Zuständig ist der Kreis Herford

Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema Elterngeld

Kindererziehungszeiten

Zeiten der Erziehung eines Kindes sind bei Geburten ab 1992 für die Dauer von maximal drei Jahren, bei Geburten bis 1991 bis zu zwei Jahren Pflichtbeitragszeiten, beginnend mit dem Monat nach dem Geburtsmonat.....
Bitte Informieren Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

Staatsangehörigkeit bei Geburt

Nach dem so genannten Abstammungsprinzip wird ein Kind in der Regel mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, wenn die Mutter oder der Vater oder beide Elternteile bereits die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Dem Abstammungsprinzip zufolge wird das Kind allerdings in vielen Fällen zugleich die ausländische Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils erhalten. So entsteht Mehrstaatlichkeit.
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