Sorgerecht

 

Sorgeerklärung

 

Wer hat das Sorgerecht?

Bei Eltern, die zur Zeit der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, hat grundsätzlich die Mutter das alleinige Sorgerecht. Ein gemeinsames Sorgerecht ist jedoch möglich.

 

"Was ist wenn ein Elternteil keine Sorgeerklärung abgeben möchte?

Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung hat das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge gemeinsam zu übertragen, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht."

 

Was bedeutet die gemeinsame elterliche Sorge?

Bei gemeinsamer Sorge haben Mutter und Vater das Recht und die Pflicht, ihr Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen, zu bestimmen, wo es leben und mit wem es Umgang haben soll und für sein Vermögen zu sorgen. In all diesen Bereichen haben sie in eigener Verantwortung und zum Wohle des Kindes zu handeln und zu entscheiden. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen.

 

Wenn Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, aber getrennt leben

Bei Entscheidungen, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, ist das gegenseitige Einvernehmen der Eltern erforderlich (zum Beispiel: Wo soll das Kind leben? Welche Schule soll es besuchen? Auch die Berufsausbildung, die religiöse Erziehung und Operationen sind davon betroffen). Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist jedoch berechtigt, in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens allein zu entscheiden.

 

Wann kann die Sorgeerklärung abgegeben werden?

bereits vor der Geburt des Kindes jederzeit nach Geburt des Kindes Wie erhält man das gemeinsame Sorgerecht? Es muss eine sogenannte Sorgeerklärung öffentlich bei einem Notar oder der Urkundsperson des Jugendamtes beurkundet werden. Eine vorherige (telefonische) Terminabsprache sollte in jedem Fall erfolgen.