Gleichstellungsstelle der Hansestadt Herford

  • Ab 1982 - Beginn der Einrichtung kommunaler Gleichstellungsstellen (abhängig vom Bundesland)
  • 1983/84- in NRW wird Gleichstellungsarbeit in der Gemeindeordnung als kommunale Aufgabe definiert (jetzt §5 GO NRW). Daraufhin werden besonders in den größeren Städten und bei entsprechender politischer Konstellation Gleichstellungsstellen eingerichtet. Hier in der Region als erstes in Bielefeld.
  • 1985 - mit Ratsbeschluss von 15.02.1985 wird auch in Herford die Einrichtung einer Gleichstellungsstelle mit 2 Vollzeitstellen beschlossen. Eine erste Dienstanweisung, die die genauen Aufgaben und die Stellung der Gleichstellungsstelle im Verwaltungsaufbau festlegte, trat am 15.10.1985 in Kraft. Damals war die Gleichstellungsarbeit ein angesagtes politisches Thema. Es gab einen Gleichstellungsausschuss und auch die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten/ Leiterin der Gleichstellungsstelle wurde entsprechend „wertig“ mit einer Hochschulabsolventin, der Dipl.- Soziologin Frau Helga Gießelmann, besetzt. Die Gleichstellungsstelle war Stabsstelle und direkt dem Stadtdirektor* unterstellt.
  • 1990 - Frau Gießelmann war von 1985 – 1990 Gleichstellungsbeauftragte und gab das Amt auf, als sie für die SPD 1990 in den Landtag gewählt wurde. Danach wurde ihre damalige Stellvertreterin, Frau Dipl. Sozialpädagogin Brigitte Sundermann Leiterin der Gleichstellungsstelle.
  • 1999 - wurde der Gleichstellungsausschuss abgeschafft; die Themen sollten im Haupt- und Finanzausschuss mitbehandelt werden. Engagierte Frauen wollten das nicht hinnehmen und haben zur Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten die „FrauenStadtgruppe“ gegründet.
  • 2000 - zum Stellenplan 2000 wurden die 2 Stellen der Gleichstellungsstelle auf eine Vollzeitstelle reduziert.
  • 2003 - Mit Stellenplan 2003/2004 wurde die verbliebene Vollzeitstelle auf 25 Wochenstunden reduziert.
  • 2004 - Am 01.04.04 wurde Dipl. Verwaltungswirtin Karola Althoff-Schröder Nachfolgerin von Brigitte Sundermann als Gleichstellungsbeauftragte mit einem Stundenumfang von seinerzeit 20,5 Wochenstunden (halbe Beamtinnenstelle).
  • 2005- Seit dem Stellenplan 2005 wird die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten wieder mit einer Vollzeitstelle geführt, die die Stelleninhaberin, aber nicht in Vollzeit besetzt.
  • 2011- Wochenstundenzahl auf 22 Stunden erhöht.
  • 2015- Seit dem 19.10.15 wird die Gleichstellungsbeauftragte mit 16 Stunden in Sekretariatsarbeiten unterstützt.
  • Seit 01.11.2015 Erhöhung auf 25 Wochenstunden.