Beratung von Kindern und Eltern

Eingangsmanagement

Ihre Ansprechpartner beim Erstkontakt mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst sind:
Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 12.30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 8:30 bis 12:30 Uhr

Eingangsmanagement

Eingangsmanagement im Jugendamt
Tel. 05221 - 189 4440 (Frau Biermann, Herr Braun)
Nachricht schreiben
Raum 109
Adresse exportieren

 

Die Bezirke


Straßenliste der Bezirke

 

Bezirk Ost

Familienunterstützende Hilfen, Bezirk Ost B-C
Tel. 05221 189 635
Fax 05221 189-648
Nachricht schreiben
Familienunterstützende Hilfen Bezirk Ost - F-G, R
Tel. 05221 189 6143
Fax 05221 189-582
Nachricht schreiben
Familienunterstützende Hilfen, Bezirk Ost - K-L
Tel. 05221 189 6184
Fax 05221 189 582
Nachricht schreiben
Familienunterstützende Hilfen Bezirk Ost N-Q
Tel. 05221 189 4438
Fax 05221 189-625
Nachricht schreiben
Bildung und Teilhabe - Sozialarbeit , Stadteil Ost
Quedlinburger Straße 40
Herford

 

Bezirk West

Familienunterstützende Hilfen Bezirk West - B
Tel. 05221 189-658
Fax 05221 189-625
Nachricht schreiben
Familienunterstützende Hilfen, Bezirk West - C-G
Tel. 05221 189 496
Nachricht schreiben
Fax 05221 189 625
Familienunterstützende Hilfen, Bezirk West - H-J, R, T
Tel. 05221 189-4442
Fax 05221 189-625
Nachricht schreiben
Familienunterstützende Hilfen Bezirk West - A, W-Z
Tel. 05221 189 6155
Fax 05221 189 625
Nachricht schreiben

 

Beurkundungen

Das Jugendamt ist neben Notaren befugt, in bestimmten, in § 59 SGB VIII vorgesehen Fällen, unter Beachtung der Verfahrensvorschriften des Beurkundungsgesetzes Erklärungen zu beurkunden und zu beglaubigen.

  • Erklärung, durch die die Vaterschaft anerkannt wird
  • Anerkennung der Mutterschaft (sofern nach ausländischem Recht notwendig)
  • Zustimmungserklärung der Mutter hierzu
  • Verpflichtung zur Leistung zum Unterhalt
  • Sorgeerklärungen

Das Jugendamt nimmt diese Aufgaben durch besonders bestellte Urkundspersonen wahr.

Ihr Kontakt:

Frau Sina Speckmeier

Beurkundungen und Fachstelle § 35a SGB VIII (Schulbegleitung, Autismustherapie, Lerntherapie (LRS, Dyskalkulie usw.))
Tel. 05221 189 6157
Fax 05221 189 625
Nachricht schreiben
Raum 111
Adresse exportieren

 

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Schulbegleitung, Autismustherapie, Lerntherapie (LRS, Dyskalkulie usw.)

Sie suchen Hilfe, weil Ihr Kind eine Diagnose vom Kinderpsychologen oder Kinderpsychiater hat? Der Arzt sagt, Ihr Kind hat Autismus? Die Schule sagt, Ihr Kind hat ADS? Die Deutschlehrerin sagt, Ihr Kind hat eine Lese-Rechtschreibschwäche? Und Ihr Kind hat Beeinträchtigungen, die ihm Probleme bereiten? Ihr Kind ist zwischen 6 und 17 Jahren alt?

Wir beraten Sie und prüfen, ob Ihr Kind Anspruch auf Hilfen nach § 35a SGB VIII hat.
Leistungsvoraussetzungen:

1. es liegt eine seelische Behinderung vorliegt und

2. durch diese seelische Behinderung ist Ihr Kind an der Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung droht mit hoher Wahrscheinlichkeit.

Hier einige Beispiele für Eingliederungshilfen, die vom Jugendamt finanziert werden können, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind: Integrationshilfen, Autismus-Therapie, Psychomotorische Förderung oder lerntherapeutische Hilfen.

Ansprechpartnerin für die Beratung über Leistungen und die Prüfung der Leistungsvoraussetzungen, die Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung im familiären, schulischen und außerschulischen Umfeld und die Einleitung und Begleitung des Hilfeplanverfahrens ist:

Frau Martina Gase

Fachstelle § 35a SGB VIII (Schulbegleitung, Autismustherapie, Lerntherapie (LRS, Dyskalkulie usw.))
Tel. 05221 189 525
Fax 05221 189 625
Nachricht schreiben
Raum 112
Adresse exportieren

Frau Sina Speckmeier

Beurkundungen und Fachstelle § 35a SGB VIII (Schulbegleitung, Autismustherapie, Lerntherapie (LRS, Dyskalkulie usw.))
Tel. 05221 189 6157
Fax 05221 189 625
Nachricht schreiben
Raum 111
Adresse exportieren



Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe)

Im Strafverfahren gegen Jugendliche (14 - 18 Jahre) und junge Erwachsene (18 - 20 Jahre) ist das zuständige Jugendamt nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) verpflichtet, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht über die Entwicklung, die Persönlichkeit und die Umwelt der angeklagten Person ausführlich zu berichten. Die Aufgabe der Jugendgerichtshilfe ist es, im Verfahren und in der Hauptverhandlung alle fürsorgerischen, pädagogischen und sozialen Gesichtspunkte zur Sprache zu bringen und dem Gericht zu helfen, eine geeignete und dem jungen Menschen angepasste Maßnahme zu finden. Die Jugendgerichtshilfe ist weder Verteidiger noch vertritt sie die Interessen der Anklage.
Aufgabenschwerpunkte sind:

  • Begleitung der Jugendlichen und Heranwachsenden im gesamten Strafverfahren
  • Erforschung der persönliche Verhältnisse des Jugendlichen/Heranwachsenden
  • Konfrontation der Jugendlichen mit ihrer Straftat und deren Folgen
  • Erstellen einer Stellungnahme für das Gericht unter sozialpädagogischen Gesichtspunkten, Herstellung einer Verbindung zwischen Persönlichkeit, Entwicklung und Tat, Einschätzung, gegebenenfalls Prognose, Bewertung. Zusätzlich wird dem Gericht ein Ahndungsvorschlag unterbreitet.
  • Gegebenenfalls Vermittlung in weitere Unterstützungssysteme (zum Beispiel Drogenberatung, Schuldnerberatung, Hilfen zur Erziehung)
  • Teilnahme an Gerichtsverhandlungen und mündliche Stellungnahme
  • Überprüfung der Erfüllung von richterlichen Weisungen.
  • Begleitung von Jugendlichen im Rahmen der Untersuchungshaft, gegebenenfalls Teilnahme an Haftprüfung und Stellungnahme nach § 72a Jugendgerichtsgesetz.
  • Nach Übersendung einer Anklageschrift durch die Staatsanwaltschaft werden die Jugendlichen beziehungsweise die jungen Erwachsenen in der Regel zu einem Gespräch eingeladen.

Frau Pia Hübinger

Jugendhilfe im Strafverfahren
Tel. 05221 189 6187
Fax 05221 189 648
Nachricht schreiben
Raum 106
Adresse exportieren

Herr Felix Klimas

Jugendhilfe im Strafverfahren
Tel. 05221 189 6159
Fax 05221 189 648
Nachricht schreiben
Raum 107
Adresse exportieren

Bildung und Teilhabe (BuT) Sozialarbeit

  • Beratung bei Fragen zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT)
  • Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätten , Schulen, Jugendzentren und anderen Akteuren im Stadtteil
  • Hilfe und Beratung für den Übergang von der Kindertagesstätte zur Grundschule
  • Erziehungsberatung für Familien
  • Begleitung und Hilfen für Kinder und Jugendliche bei der Anbindung in einen Sportverein usw.
  • Projektgestaltung im Stadtteil

Frau Marie Schlaak

Bildung und Teilhabe - Sozialarbeit, Stadtteil Nord
Quedlinburger Straße 40
Herford

Herr Ronny Brandt

Bildung und Teilhabe - Sozialarbeit , Stadteil Ost
Quedlinburger Straße 40
Herford