Pflege

Pflegestützpunkte

Einige Kranken- und Pflegekassen in Kooperation mit den Kommunen und dem Kreis Herford bieten Ihnen eine individuelle, neutrale und kostenfreie Beratung in drei Pflegestützpunkten an. Speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie unabhängig und umfassend und koordinieren Hilfen zielgerichtet. Die Beratung kann telefonisch, persönlich oder zuhause stattfinden. Z.B. über Leistungen der Pflegeversicherung und der Sozialhilfe, Pflegedienste und Pflegeheime, Kurzzeit- und Tagespflege, Wohnraumanpassung, Unfallvermeidung, Entlastung für pflegende Angehörige, Pflegekurse, ehrenamtliche Hilfen, Selbsthilfegruppen, Hospizhilfen, Prävention und Rehabilitation.

Sobald uns Änderungen bekannt werden, pflegen wir sie selbstverständlich ein. Sollten die Angaben einmal nicht ganz aktuell sein, bitten wir das zu entschuldigen.

Sie erreichen die Beraterinnen und Berater montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr im

Pflegestützpunkt im Haus der AOK:

Kurfürstenstr. 3-7, 32052 Herford
Telefon 0800 2655 503 409
Telefax 0800 2652 503 409
E-Mail: aok@pflegestützpunkt-kreis-herford.de

Pflegestützpunkt im Haus der BKK:

Am Kleinbahnhof 5, 32051 Herford
Telefon 05221 1026-400
Telefax 05221 1026-9000
E-Mail: bkk@pflegestützpunkt-kreis-herford.de

Pflegestützpunkt im Haus der IKK:

Bahnhofstr. 56, 32257 Bünde
Telefon 05223 1839738
Telefax 05223 1839826
E-Mail: ikk@pflegestützpunkt-kreis-herford.de

Welchen Pflegestützpunkt Sie in Anspruch nehmen steht Ihnen frei. Sie können sich außerdem bei allen Kranken- und Pflegekassen und bei den Kommunen im Kreis Herford
beraten lassen.

Pflegeunterstützungsgeld

Wird ein Pflegebedürftiger zuhause von Angehörigen, Bekannten oder Freunden gepflegt, so gewähren gesetzliche und private Pflegekassen Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegelds errechnet sich aus dem jeweiligen Pflegegrad, der dem Versicherten zugewiesen ist.

Durch das Pflegezeitgesetz können nahe Angehörige kurzfristig unbezahlt bis zu zehn Tage im Jahr von der Arbeit fernbleiben, um die Pflege ihres Angehörigen zu organisieren. In dieser Zeit sind sie finanziell durch das Pflegeunterstützungsgeld abgesichert. Dieser Anspruch gilt, sofern keine Entgeltfortzahlung aus tariflichen oder betrieblichen Regelungen gewährleistet ist.

Das Pflegeunterstützungsgeld soll pflegende Angehörige finanziell entlasten und die drängende Pflegeorganisation erleichtern.